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Brandgefahr zu groß - Landkreis Meißen verbietet Waldzugänge

Erst vor wenigen Wochen hat der Flächenbrand in der Gohrischheide einen Millionenschaden verursacht. Da sich die trockene Wetterlage nicht geändert hat, verbietet jetzt das Landratsamt Meißen, das Betreten der Wälder.

Erst vor wenigen Wochen hat der Flächenbrand in der Gohrischheide einen Millionenschaden verursacht. Da sich die trockene Wetterlage nicht geändert hat, verbietet jetzt das Landratsamt Meißen, das Betreten der Wälder.

Bild: Archiv, FFW

Landkreis Meißen. Der Landkreis Meißen hat eine Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Betretung der Wälder beschlossen. »Waldwege dürfen nicht mehr verlassen werden!«, heißt es in der Verordnung zur Sicherheit gegen Brände.

Damit ist ab sofort auf dem Territorium des Landkreises Meißen das Betreten der Wälder nur auf öffentlichen Straßen und Wegen sowie auf nichtöffentlichen Waldwegen und auf zum Reiten ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet.

Von der Einschränkung ausgenommen sind nur einige Personengruppen, wie unter anderem Waldbesitzer, zur Jagdausübung Berechtigte oder Grundstücksbesitzer, deren Grundstücke im Waldgebiet liegen oder nur über Waldgebiet zu erreichen sind.

Hintergrund der Betretungseinschränkung der Wälder ist die hohe Brandlast durch Totholz, das in großen Mengen in den Wäldern des Landkreises vorhanden ist. Im Zusammenspiel mit der derzeitigen heißen und trockenen Wetterlage besteht dadurch ein stark erhöhtes Waldbrandrisiko mit nicht unerheblichen Gefahren für die Waldnutzerinnen und -nutzer.

Die Allgemeinverfügung gilt unbefristet, bis sich die Wetterlage grundlegend geändert hat.

Auch bei der nach wie vor möglichen Nutzung der Wälder sind alle Personen aufgefordert, sich der angespannten Lage entsprechend zu verhalten, aufmerksam zu sein und umsichtig zu handeln.

 

Die komplette Allgemeinverfügung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Landkreis Meißen - Bekanntmachungen und Bekanntgaben (kreis-meissen.org)


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