

Für sie stehen insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung, die ursprünglich für den Bürgerhaushalt geplant waren, aber bisher noch nicht in Anspruch genommen wurden. Das Geld soll die Energiepreissteigerungen ein Stück weit abfedern und die Zeit überbrücken, bis zugesagte Bundes- und Landesunterstützungen greifen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Vereine weiterhin handlungsfähig bleiben und ihre Angebote aufrechterhalten können.
Spremberger Vereine können einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Energiekostenzuschuss in Höhe von zehn Prozent der durchschnittlichen Energiekosten der letzten drei Jahre erhalten, wobei der Höchstbetrag bei 1.500 Euro liegt. Ausgenommen sind wirtschaftlich betriebene Einrichtungen.
Der Zuschuss wird in einem einfachen Antragsverfahren innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung ausgezahlt. Anträge können bis Ende März 2023 bei der Stadtverwaltung Spremberg eingereicht werden. Die Antragsformulare werden auf der Webseite der Stadt bereitgestellt.