caz/pm/kun

Enorme Schäden an der Schwimmhalle

Spremberg. Die Schwimmhalle bleibt auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wie es weitergeht, müssen am 6. September die Stadtverordneten entscheiden.
Pressevertreter konnte sich vergangene Woche selbst ein Bild vom desolaten Zustand des Schwimmerbeckens machen.

Pressevertreter konnte sich vergangene Woche selbst ein Bild vom desolaten Zustand des Schwimmerbeckens machen.

Bild: Detlef Bogott

Während der Reparaturarbeiten am Schwimmerbecken in der Spremberger Schwimmhalle wurden weitere Schäden festgestellt. Diese Schäden sind so weitreichend, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Die Arbeiten wurden daraufhin eingestellt.

Putz bröckelt ab, Bewehrungsstahl verrostet. Allein nur für das Schwimmerbecken müssten 1,6 Millionen Euro aufgebracht werden, Arbeiten an Dach oder Technik noch nicht einbegriffen.

Nach den Arbeiten am Nichtschwimmerbecken im Frühjahr war ein solches Schadensmaß am Schwimmerbecken nicht zu erwarten. Das bedeutet, dass es in dieser Schwimmhalle auf absehbare Zeit keinen Schwimmunterricht geben kann, kein Training für das Schwimmleistungszentrum, die Wasserwacht und andere Vereine.

Deshalb wird die Stadtverwaltung am Mittwoch, 6. September, in einer Sonder-Stadtverordnetenversammlung den Abgeordneten vorschlagen, dass das Gebäude komplett saniert wird. Das ist nicht nur die wirtschaftlichste Variante, sondern es können auch Fördermittel in Höhe von 45 Prozent beantragt werden.

 

Lösungssuche für das Schulschwimmen

Für den Schulschwimmsport muss nach anderen Lösungen gesucht werden, beispielsweise kompakte Unterrichtstage in den Freibädern, Projekttage oder die Fahrt mit Bussen in andere Schwimmhallen. Die Spremberger Freibäder werden länger geöffnet bleiben, und zwar das Freibad Schwarze Pumpe bis 17. September und das Freibad Kochsagrund bis zum 30. September.

Die Verwaltung ist mit dem Schulschwimmzentrum im Kontakt, ebenso mit dem staatlichen Schulamt. Die bereits beschlossenen Ausstattungsmerkmale für eine neue Schwimmhalle bleiben Grundlage für die weiteren Planungen der Sanierung.

Die Entscheidung liegt nun bei den gewählten Vertretern der Sprembergerinnen und Spremberger in der Sondersitzung am 6. September. Die Antragsfrist für eine Sanierungsförderung endet am 15. September.


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