

Die Umsetzung ist für die Stadtwerke äußerst komplex. »Bis letzte Woche standen wir noch vor der Herausforderung, dass Kunden, welche sowohl Strom als auch Gas von uns beziehen, insgesamt vier Mitteilungsschreiben von uns erhalten hätten. Auf Grund des nicht zuletzt auch kostenintensiven Aufwands haben wir uns entschlossen, die Information zur Preisbremse und die Abschlagsmitteilung in einem Anschreiben zu bündeln«, berichtet Geschäftsführer Michael Schiemenz.
Insgesamt rechnen die Stadtwerke mit hohen zusätzlichen Kosten. Nachfolgend müssen die Stadtwerke die Rückerstattungsanträge für das aus den reduzierten Abschlägen verringerte Entgelt für Strom monatlich und für Gas vierteljährlich jeweils erneut stellen. »Dieser Aufwand ist für uns zur Zeit überhaupt noch nicht einzuschätzen«, sagt der Geschäftsführer.
Für Kunden mit Abschlagsfälligkeiten am 1. und 5. März findet bei vorliegendem Lastschriftmandat ein Einzug erst nach Erhalt der Abschlagsmitteilung statt, damit der neue Abschlag berücksichtigt werden kann.
Wichtig ist: die Kunden brauchen nichts selbst zu unternehmen. »Wenn sich aus den Abschlagsmitteilungen Fragen ergeben, bitten wir die Kunden, sich direkt an uns zu wenden. Aus dem unmittelbaren Kontakt lassen sich viele Probleme schnell und unkompliziert lösen, das sind unsere Erfahrungen aus der Umsetzung der Soforthilfen im Dezember«, so Jacqueline Schimanski, Bereichsleiterin Handel/Vertrieb/Marketing.