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Elternvertretung der Kindertagespflege wird gewählt

Landkreis Spree-Neiße. Das neue Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege wird voraussichtlich am 1. August 2023 in Kraft treten. Bisher liegt dem Landkreis Spree-Neiße dazu ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Darin ist u.a. geregelt, dass künftig auch Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, eine Möglichkeit erhalten, um sich aktiv einzubringen.

Bild: Pixabay

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass aus der Elternschaft zwei stimmberechtigte Mitglieder und zwei Stellvertreter gewählt werden sollen.Der Landkreis lädt daher alle betreffenden Eltern und Personensorgeberechtigten, die sich konstruktiv in den Prozess der qualitativen Kindertagesbetreuung einbringen wollen, zu einer Vollversammlung ein. Diese wird unter der Leitung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie am Donnerstag, 31. August, um 18 Uhr im Kreistagssaal, Heinrich-Heine-Straße 1 in Forst stattfinden.

Eltern können sich an diesem Tag auch als Elternvertretungen der Kindertagespflege zur Wahl stellen. Die zwei gewählten Vertretungen gelten als automatisch gewählte Mitglieder im Kreiskitaelternbeirat (KKEB) des Landkreises Spree-Neiße.

 

Mehr Infos beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie: 03562/ 986-15101, jugendamt@lkspn.de


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