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Erste Bezahlkarten für Asylbewerber

Landkreis SSOE. Wie bereits zu Jahresbeginn beschlossen, wird in diesem Monat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt.

Muster der Bezahlkarte.

Muster der Bezahlkarte.

Bild: Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Januar 2024 beschlossen die sächsischen Landräte, die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Landkreisen einzuführen. Ein wesentlicher Punkt für diese Entscheidung war, dass mit einer Bund-Land-Lösung nicht frühzeitig genug gerechnet werden konnte.

»Die Einführung der Bezahlkarte zielt darauf ab, die Verwaltungsvorgänge bei der Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu optimieren«, erklärt Landrat Michael Geisler. »Sie ist zudem ein Ansatzpunkt, um einen Missbrauch von Leistungen vorzubeugen.«

Bereits im Februar teilte der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit, dass die Bezahlkarte im April eingeführt werden soll. Nun wurden die ersten Karten der PayCenter GmbH zur Zuweisung an die Leistungsempfänger ausgeändigt. In den nächsten Wochen sollen sie schrittweise auch an weitere Leistungsempfänger, vor allem Geduldete und Neuzugewiesene, ausgegeben werden.

 

Vier Eckpunkte in der Nutzung

 

Die Rahmenbedingungen wurden zwischen den sächsischen Landkreisen und dem Staatsministerium des Innern abgestimmt. Dabei sind vier wesentliche Eckpunkte festgelegt:

1. Die Karte wird monatlich durch die Landkreise mit Guthaben in Höhe des aktuellen Leistungssatzes aufgeladen.

2. Da in der Praxis Kleinbeträge vereinzelt nur mit Bargeld bezahlt werden können, wird es den Karteninhabern möglich sein, einmal im Monat einen Betrag von 50 Euro für einen Erwachsenen und 10 Euro für ein Kind abzuheben.

3. Die Nutzungsmöglichkeit der Bezahlkarte bleibt zunächst auf den gesamten Freistaat Sachsen beschränkt. Sobald ausreichend Erfahrungen über das Nutzungsverhalten vorliegen, können die Landkreise entscheiden, den Nutzungsraum nach Postleitzahlengebieten einzuschränken. Der Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.

4. Es wird keine Beschränkung von Waren- oder Händlergruppen erfolgen.

Diese Rahmenbedingungen sollen später auch für die Bezahlkarte des Freistaates Sachsen gelten. Mit der Einführung einer einheitlichen sächsischen Bezahlkarte wird zum Ende des Jahres 2024 gerechnet. Der Landkreis plant dann die Überleitung auf das Gemeinschaftssystem.


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