as

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Wer seinen Weihnachtsbaum loswerden möchte, hat im Landkreis mehrere Möglichkeiten – von der Sammelstelle über den Wertstoffhof bis hin zur Biotonne.
Weihnachtsbäume, die entsorgt werden sollen. Foto: Archiv

Weihnachtsbäume, die entsorgt werden sollen. Foto: Archiv

 Weihnachtsbäume sind nach ihrer Nutzung Pflanzenabfälle und unterliegen damit den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Demnach sind Abfälle vorrangig zu verwerten. Ein Verbrennen von Weihnachtsbäumen ist grundsätzlich unzulässig, da dies keine ordnungsgemäße und schadlose Art der Entsorgung ist. Beim Verbrennen ist mit einer erheblichen Ruß- und Rauchentwicklung zu rechnen. Wohin damit also? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) informiert hier über geplante Sammlungen von Weihnachtsbäumen. Seit 2018 gibt es allerdings nur noch einen Termin. In Pirna liegt der beispielsweise – je nach Sammelstelle – zwischen dem 15. und 23. Januar 2020. Die abgeschmückten Bäume sollten frühestens am Vorabend an den vorgesehenen Ablageplätzen abgelegt werden. Außerdem können zerkleinerte Weihnachtsbäume in die Biotonne gegeben oder direkt an der Kompostierungsanlage in Freital, an den Umladestationen oder den Wertstoffhöfen des ZAOE abgegeben werden. Grundsätzlich sind der gesamte Baumbehang, auch das Lametta und Kerzen, zu entfernen. Zulässig ist es auch nur die Zweige des Baumes einer Kompostierung zuzuführen. Der Stamm kann unter der Voraussetzung, dass das Holz  trocken ist, als Brennstoff in Kleinfeuerungsanlagen eingesetzt werden. Beim Verbrennen der Weihnachtsbäume als Brauchtum geht es nicht um Abfallrecht, sondern um Polizeirecht und Veranstaltungsrecht. Zuständig dafür sind die Gemeinden, die in ihrer Polizeiverordnung diesbezügliche Regelungen treffen können. Unter Brauchtumsfeuern sind anerkannte und über Jahre hinweg gepflegte Veranstaltungen zu verstehen, bei denen es um die Pflege einer bestehenden Tradition geht. Es gibt Gemeinden, die in ihren Polizeiverordnungen definieren, was sie zum überlieferten Brauchtum zählen, und die außerdem nur ein Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen erlauben. Wichtig ist, dass der Brauch und nicht die Entsorgung der Bäume im Vordergrund steht.


Meistgelesen