

Am Pratzschwitzer See in Pirna wurde bei weiteren Wildenten der hochpathogene Geflügelpestvirus festgestellt. Damit ist es erforderlich die erlassenen Schutzmaßnahmen bis auf Widerruf aufrechtzuerhalten. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet bleiben, wie sie in den Karten seit 21.11.2016 ausgewiesenen sind, bestehen. "Der Sperrbezirk umfasst Heidenau, Dohna, Pillnitz, Graupa und West-Pirna. Er bleibt mindestens bis 23. Dezember bestehen. Das Beobachtungsgebiet reicht bis in die Sächsische Schweiz, Maxen und Ost-Dresden und gilt vorerst bis Neujahr. Im Sperrbezirk sind auch Hunde und Katzen anzuleinen, da sie Träger des Virus werden können", teilt Amtstierärztin Benita Plischke mit. Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit HPAIV H5N8. Hierbei steht die Errichtung einer physikalischen und funktionellen Barriere zwischen den Habitaten von Wildvögeln und den Geflügelhaltungen im Vordergrund. Das bedeutet, dass weiterhin die Stallpflicht für alle Nutzgeflügelbestände gilt. Aber auch indirekte Kontakte z. B. über verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge usw.) sind zu vermeiden.