

»Für das oben aufgeführte Vorhaben, auf dem oben aufgeführten Grundstück wird die Baugenehmigung - unter Einschluss der für das Vorhaben erforderlichen weiteren behördlichen Entscheidungen - erteilt.« Lange hatte das Referat Liegenschaften der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) auf diese Botschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gewartet. Denn die Räumlichkeiten der Großkmehlener Schule sind zu eng, und weiterer Schulraum ist gerade in Corona-Zeiten dringend erforderlich. Bei dem eben angeführten Vorhaben handelt es sich um die Herrichtung des Mehrzweckraums (Abschnitt A) in der ehemaligen Scheune des östlichen Gutshofs am Schloss Großkmehlen zur Schulnutzung. Noch Anfang Juli hatten sich die Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen an die DSD gewandt mit dem Hinweis auf den positiv bevoteten Fördermittelbescheid der LAG Elbe-Elster, dem Dachverein Lokale Aktionsgruppe Elbe-Elster e.V., der die regionalen Akteure für die ländliche Entwicklung in der EU-Förderperiode bis 2020 vereint. Doch Voraussetzung für die Beantragung war die heiß ersehnte Baugenehmigung.