

Mit einem aktuellen Fall am Ortsausgang Lauchhammer-West in Richtung Grünewalde beschäftigt sich zurzeit die unteren Abfallbehörde des Landkreises. Auf diese illegale Abfallablagerung sei der Landkreis durch eine Anzeige der Stadt Lauchhammer hingewiesen worden. »Es handelt sich bei diesem Grundstück um ein herrenloses Grundstück. Aus diesem Grund ist der Abfallentsorgungsverband mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt worden. Um weitere illegale Abfallentsorgungen zu unterbinden, wird die Zufahrt zu diesem Grundstück abgesperrt«, berichtet Nora Bielitz.
Auch wenn das Grundstück nicht der Stadt Lauchhammer gehört, ist Bürgermeister Mirko Buhr fest entschlossen, Müllsündern den Kampf anzusagen. »Illegale Müllentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit. Dazu sollen alle behördlichen Möglichkeiten zur Strafverfolgung voll ausgeschöpft werden«, unterstreicht er. Des Weiteren bitte er um Mithilfe bei der Ermittlung von Verursachern. Schließlich koste die Beseitigung solcher Deponien dem Steuerzahler viel Geld. »Ich bitte alle Bürger, auf Ordnung und Sauberkeit im Stadtgebiet zu achten und die Sperrmüllangebote sowie den Wertstoffhof des AEV für die Entsorgung von Abfällen aller Art zu nutzen«, sagt Mirko Buhr. Landkreisweit illegale Abfälle
Illegale Abfälle sind laut Nora Bielitz im ganzen Landkreis zu finden. »Regionaler Schwerpunkt mit den meisten illegalen Abfallentsorgungen ist Lauchhammer. Hier gibt es einige abgelegene und frei zugängliche Grundstücke, auf denen immer wieder Abfälle illegal entsorgt werden. Bei diesen Grundstücken wird durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen, zum Beispiel durch Absperrungen der Zufahrten, versucht, weitere Abfallentsorgungen zu vermeiden«, erzählt sie. Natürlich ist es schwer, den wahren Übeltäter von illegalen Müllablagerungen klar zu definieren. Bielitz: »Durch aufmerksame Bürger, die sich etwa Fahrzeugkennzeichen notiert und der Behörde übermittelt haben, konnten einige Verursacher ermittelt werden. In anderen Fällen gab es Hinweise auf die Täter, weil zum Beispiel persönliche Unterlagen, wie Rechnungen, Briefe oder auch Kontoauszüge in den Abfällen vorgefunden worden sind.« Wenn keine solche Hinweise bei der Behörde eingehen, sei es kaum möglich, die Verursacher zu ermitteln.
Nennenswerte Umweltschäden seien durch illegal entsorgte Abfälle im Landkreis bisher nicht entstanden. »Illegale Abfallablagerungen stellen jedoch immer eine Gefahr für die Umwelt dar. Wird Abfall in der Natur entsorgt, können sich gefährliche Stoffe lösen, die in den Kreislauf der Natur gelangen und somit irgendwann auch im Körper der Menschen landen. Neben Schäden für Böden, Luft und Wasser besteht ebenso die Gefahr, dass Tiere diese Abfälle mit ihrer Nahrung zu sich nehmen und daran verenden«, informiert Bielitz. Die Entscheidung, ob die Ordnungswidrigkeit durch ein Verwarngeld oder ein Bußgeld geahndet werde, richte sich nach der Art und der Menge des illegal entsorgten Abfalls. Während Verwarngelder maximal 55 Euro betragen dürften, richte sich die Behörde bei der Festlegung der Höhe der Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog. Danach habe die Behörde die Möglichkeit, illegale Abfallentsorgungen mit Bußgeld in Höhe zwischen 50 Euro und 50.000 Euro zu ahnden.
Statistisches
Im Jahr 2020 sind laut Nora Bielitz sieben Bußgelder in Höhe zwischen 50 Euro und 1.000 Euro sowie sechs Verwarngelder in Höhe zwischen 15 Euro bis 55 Euro verhängt worden. Im Jahr 2021 seien es sechs Bußgelder zwischen 50 Euro und 500 Euro und sieben Verwarngelder zwischen 20 Euro und 50 Euro gewesen.