

Nach der Auswertung stehen die begünstigten Projekte fest. Ganz oben auf der Liste finden sich dabei der Vorschlag des VfL Meißen für eine Videowall mit 620 Stimmen, Hilfe für das Tierheim in Meißen-Winkwitz mit 463 Stimmen und die Verbesserung der Begehbarkeit des Fußwegs an den Justusstufen mit 311 Stimmen.
»Dass dieses Beteiligungsangebot von Jahr zu Jahr so gut angenommen wird, freut mich sehr und zeigt, dass demokratische Prozesse auf kommunaler Ebene ganz unkompliziert funktionieren können«, so Bürgermeister Markus Renner.
Insgesamt waren 81 Vorschläge zum Bürgerhaushalt eingegangen. Sie wurden von der AG Bürgerhaushalt beraten und zusammengefasst. Anschließend hatten die Meißner die Möglichkeit, für ihre Projekte abzustimmen. 2.029 Personen haben an der Umfrage teilgenommen und dabei insgesamt 4.546 Stimmen verteilt.
Dank des höheren Budgets erhalten in diesem Jahr nicht nur die Top Drei, sondern die zehn höchstplatzierten Vorhaben Gelder aus dem Bürgerhaushalt.
Die Verteilung erfolgt in Anlehnung an die Prozente der erhaltenen Stimmen. So gibt es unter anderem auch Mittel für einen Wasserspender in der Innenstadt, für Bänke und andere Sitzmöglichkeiten an Spazierwegen und in Wohngebieten vor allem für ältere Menschen, für die Anbringung von Herrnhuter Sternen in der Altstadt während der Adventszeit, für die Aufstellung weiterer Mülleimer im Stadtgebiet, für ein Volksfest im Rahmen der 16. Neptun-Freunde Regatta mit kostenfreien Attraktionen für Kinder, die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern mit Mülleimern und zusätzliche Spielgeräte für den Spielplatz Postgässchen.
Hintergrund
Mit der Bestätigung des Doppelhaushaltes 2025/ 2026 gab der Stadtrat zum vierten Mal grünes Licht für einen Bürgerhaushalt. 2025 steht für diesen ein Budget von 58.000 Euro zur Verfügung. Alle, deren Ideen sich nicht in der Abstimmungsliste wiederfanden, haben ein persönliches Schreiben erhalten. Ihre Vorschläge sind entweder doppelt aufgetaucht, befinden sich in anderweitiger Umsetzung, sind bereits umgesetzt oder können aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht umgesetzt werden.