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Wer hat Gerechtigkeit im Blut?

Großenhain. Wer künftig Schöffe werden will, muss sich bis Anfang April melden. Dann laufen die bundesweiten Auswahlverfahren. Auch Großenhainer sind ausdrücklich dazu aufgerufen.

Wer ein gesundes Gerechtigskeitsempfinden hat und alle Voraussetzungen erfüllt, kann sich jetzt wieder als Schöffe bewerben.

Wer ein gesundes Gerechtigskeitsempfinden hat und alle Voraussetzungen erfüllt, kann sich jetzt wieder als Schöffe bewerben.

Bild: Pexels

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Großenhain sucht für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 wieder Frauen und Männer, die am Amtsgericht Riesa sowie Landgericht Dresden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Stadtrat als Hauptorgan der Großen Kreisstadt Großenhain und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Meißen schlagen erfahrungsgemäß doppelt so viele Kandidaten vor wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen aus.

Gesucht werden Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache beherrschen. Allerdings, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Die Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher eine hohe Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

 

Kontakt

  • Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bis 6. April bei der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Stadtkultur und Ordnung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain.
  • Ein Formular kann unter www.grossenhain.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
  • Rückfragen sind unter 03522/304133 oder per Mail pstuebner@stadt.grossenhain.de möglich.

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