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Was soll in den Bürgerhaushalt 2023?

Meißen. Noch bis Mitte Februar können die Meißner ihre Vorschläge einreichen, was mit dem Geld des neuen, nunmehr 2. Bürgerhaushaltes umgesetzt werden soll.

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Auch der Jugendclub-Bus für den neuen Skaterpark am Akti konnte durch den Bürgerhaushalt angeschafft und hergerichtet werden.

Auch der Jugendclub-Bus für den neuen Skaterpark am Akti konnte durch den Bürgerhaushalt angeschafft und hergerichtet werden.

Foto: Farrar

Mit der Bestätigung des Haushaltes Anfang Dezember gab der Meißner Stadtrat den Startschuss für den Bürgerhaushalt 2023. Wie im vergangenen Jahr sind die Meißnerinnen und Meißner aufgerufen, sich mit ihren Ideen einzubringen, denn mitgestalten kann so einfach sein.

Ein konkretes Projekt oder ein beim Spaziergang entdeckter Verbesserungsvorschlag können Maßnahmen für den Bürgerhaushalt sein. Wichtig ist, dass diese grundsätzlich vielen Menschen zugutekommen, realisierbar und bezahlbar sein müssen.

Insgesamt steht für den Bürgerhaushalt 2023 ein Budget von 28.100 Euro zur Verfügung. Vorschläge dafür, wie das Geld verwendet werden soll, können bis zum 28. Februar 2023 bei der Stadtverwaltung per Vorschlagsformular (abrufbar unter https://www.stadt-meissen.de/de/buergerhaushalt.html), online im Bürgerbeteiligungsportal unter https://mitdenken.sachsen.de/10325444, per E-Mail an buergerhaushalt@stadt-meissen.de oder auch persönlich eingereicht werden.

 

Wer kann seine Vorschläge einreichen?

Mitwirken können alle Bürger/innen - Bewohner der Stadt Meißen.

 

Welche Regeln gibt es?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann einen oder mehrere Vorschläge im Vorschlagszeitraum einreichen. Später eingehende Vorschläge verfallen. Es zählt das Datum des Posteingangs.

  • Die Vorschläge sollen grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen:
  • Der Vorschlag kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
  • Der Vorschlag ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).
  • Der Vorschlag ist bezahlbar und (möglichst) ohne Folgekosten.
  • Es handelt sich nicht um einen reinen Vereinszuschuss oder Ähnliches.

 

Beispiele für zulässige Vorschläge:

  • Sitzgelegenheiten fürs Stadtgebiet (genaue Position)
  • Aufstellen von Informationstafeln
  • Durchführen eines Straßenfestes
  • Anschaffung eines weiteren Spielgerätes für einen Spielplatz

 

Ein Vorschlag sollte konkret beschrieben sein und erkennen lassen, was, wo erreicht und realisiert werden soll. Anonym eingereichte Vorschläge sind unzulässig. Zur Einreichung der Ideen können Bürger das Formular auf der städtischen Internetseite (www.stadt-meissen.de) oder den Link zum Bürgerbeteiligungsportal nutzen. Alle sind eingeladen, sich aktiv am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Die Mitarbeiter der Verwaltung freuen sich auf die Vorschläge.


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