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Sprechzeiten nach den Feiertagen

Foto: Pixabay

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Das Rathaus Großenhain bleibt voraussichtlich bis zum 11. Januar 2021 für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Im neuen Jahr ist die Erreichbarkeit ab dem 4. Januar gewährleistet.

Die Öffnung der Großenhain-Information und des Einwohnermeldeamtes am ersten Samstag des Monats entfällt im Januar ersatzlos. Das Standesamt der Stadt Großenhain ist auf elektronischem Weg (UBraunger@stadt.grossenhain.de) am 28., 29. und 30. Dezember erreichbar.

Die öffentliche Auslegung des Landkreises Meißen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) - Antrag der Großenhainer Gesenk- und Freiformschmiede GmbH -  erfolgt bis einschließlich 11. Januar 2021 im Landratsamt Meißen und in der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, zweites Obergeschoss. Aufgrund der Corona-Bestimmungen ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 03522/ 304-247 möglich.

Die Zabeltitz-Info ist derzeit geschlossen. Ab der zweiten Januarwoche stehen die Mitarbeiter wieder für telefonische und elektronische Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.


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