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Oberbergamt erlaubt Kiesabbau in Röderau-Bobersen

Röderau-Bobersen. Die Nachricht dürfte der Bürgerinitiative gegen den weiteren Kiesabbau in Röderau-Bobersen gar nicht gefallen: Der Kiesabbau kann fortgeführt werden! Das Sächsische Oberbergamt hat am 7. Februar die sofortige Vollziehung der bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen für den Kiessandtagebau Röderau-Bobersen der Fa. Holcim Kieswerk Zeithain angeordnet. 
Der Kiesabbau in Röderau Bobersen darf weitergehen. Amt macht den Weg für die Bagger frei.

Der Kiesabbau in Röderau Bobersen darf weitergehen. Amt macht den Weg für die Bagger frei.

Bild: Pexels

Betrieb soll nicht stillstehen

Damit kann in einem für den Abbau freigegebenen Teilfeld des Bergwerksfeldes die Kiesgewinnung für die Versorgung des Kieswerks Zeithain fortgesetzt werden. Ein drohender Betriebsstillstand des für die Rohstoffversorgung im Großraum Dresden wichtigen Tagebaus wegen Erschöpfung der Kiesvorräte wird damit abgewendet.

 

Aktuelle Flächen stehen schon lange fest

Im Kieswerk Zeithain werden seit mehr als 30 Jahren Kiese und Sande aus den benachbarten Bergwerksfeldern Zeithain und Röderau-Bobersen gewonnen. Die bisher abgebauten Kiesfelder sind weitgehend erschöpft, die bereits 1999 planfestgestellten Anschlussfelder im Tagebau Röderau-Bobersen konnten aber aufgrund eines Vorbehaltes im bestandskräftigen Planänderungsbeschluss des Oberbergamtes aus dem Jahr 2007 noch nicht in Anspruch genommen werden. Durch das Oberbergamt wurde deshalb der Vorbehalt im Dezember 2023 für eine Teilfläche aufgehoben, die im Eigentum des Bergbauunternehmens steht und von dem Vorbehalt zum Waldausgleich nicht betroffen ist.

 

Das parallel hierzu geführte Planänderungsverfahren wird wegen notwendiger ergänzender Unterlagen insbesondere zum Ausgleich der später in Anspruch zu nehmenden Waldflächen weitergeführt.

 

Amt entscheidet gegen Naturschutzverband

Aufgrund des Widerspruchs eines Naturschutzverbands, der sich gegen eine Fortsetzung des Kiesabbaus wendet, beantragte der Bergbauunternehmer die Anordnung der sofortigen Vollziehung, die das Oberbergamt mit dem aktuellen Bescheid positiv entschieden hat. Denn die Freigabe der Kiesgewinnung auf der nicht bewaldeten Teilfläche des Abbaufeldes ist auch nach nochmaliger Prüfung rechtmäßig erfolgt. Eine Betriebseinstellung des Kieswerks bis zur abschließenden Entscheidung würde existenzgefährdende Auswirkungen für den Unternehmer haben und auch erhebliche Nachteile auf die regionale Rohstoffversorgung im Großraum Dresden mit sich bringen.


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