

Jetzt wurde die Spielplatzordnung konkretisiert und wichtige Streitpunkte ganz klar dargestellt: Mit der neuen Verordnung sind die Verbote in einer langen Liste aufgeführt: Hunde müssen an die Leine, man darf keine Pflanzen ab- oder herausreißen, Grillen oder offenes Feuer sind verboten genau wie das Zelten oder Übernachten auf dem Spielplatz, keine laute Musik, keine Zigaretten, keinen Alkohol oder Drogen und keine Waffen dürfen auf Spielplätze gebracht werden.
Fest steht: Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 18. Lebensjahres sind berechtigt, die Spielplätze mit den darauf befindlichen Spiel- und Sportgeräten entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach Maßgabe dieser Satzung unentgeltlich zu benutzen. Die Altersbeschränkung gilt nicht für Aufsichts- oder Begleitpersonen der spielenden Kinder und Jugendlichen. Die Benutzung der Spielplätze über ihre Zweckbestimmung hinaus bedarf der vorherigen Erlaubnis der Stadt Riesa.
Vor allem für viele Nachbarn und Anwohner von Spielplätzen sind die Nutzungszeiten von Bedeutung. Hier wurde nachgebessert: Die Spielplätze sind täglich von 7 Uhr bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch 20 Uhr geöffnet. Betreten oder Benutzung der Spielplätze außerhalb dieser Öffnungszeiten ist verboten!
Wer sich nicht an die Vorgaben und Verbote hält, kann von der Nutzung der Spielplätze ausgeschlossen werden. Stellt sich die Frage nach der Kontrolle? »Neben Anzeigen durch Bürger wird es auch präventiv Kontrollgänge am frühen Abend geben«, heißt es aus der Stadtverwaltung. Mit der neu eingefügten eindeutigen Zeitangabe (20 Uhr) ist ein Einschreiten durch den Vollzugsdienst der Verwaltung oder durch die Polizei ermöglicht. Aber der Schwerpunkt liege auf der Prävention, um etwaige schwierige Situationen gleich zu verhindern oder zu entschärfen. Bußgelder von 5 bis zu 1.000 Euro sind dabei möglich. Wer also Spiel- und Aufenthaltsflächen beschädigt oder zerstört, ist der Stadt Riesa gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.