

Jetzt schärft die Stadt bei den Parkgebühren noch mal nach. Die seit Oktober gültige neue Parkgebührenverordnung wurde nach einem Beschluss des Stadtrates nach ihrer Probephase nochmal verändert. Das sei von Beginn an so geplant gewesen.
Die wichtigste Änderung betrifft die kostenlose Parkmöglichkeit. Sie verkürzt sich von bisher 30 auf neu 15 Minuten. Hingegen wird die mögliche Höchstparkdauer von zwei auf vier Stunden erhöht. Bei längeren Wartezeiten, z.B. in der Arztpraxis, musste bisher nach zwei Stunden nachgelöst werden, was praktisch nicht machbar ist. Jetzt kann sofort für einen längeren Zeitraum bezahlt werden. Das Parken wird dabei bereits ab der 1. Minute berechnet.
Die Verordnung war im Vorfeld auch mit den Riesaer Händlervereinigungen beraten worden. Bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung stimmten 18 Stadträte für die Anpassung, die am 1. Mai in Kraft tritt.
Mittlerweile ist auch die Beschilderung der neu eingerichteten Stellplätze Dr.-Külz-Straße und An der Gasanstalt abgeschlossen, so dass Riesa nun über 13 gebührenpflichtige Parkplätze verfügt. Hier kann mit Bargeld, Karte und Smartphone-App »Parkster« bezahlt werden.
Wie finden Sie es, dass jetzt auf dem Parkplatz an der Dr. Külz-Straße, der vorrangig von Besuchern der Krankenhauspatienten und von Bürgern für ambulante Untersuchungen im Klinikum genutzt wird, bezahlt werden soll?
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