Heiße Drähte beim Mieterforum
Genau so zahlreich wie die Anrufe beim Mieterforum des Mietervereins, waren auch die Fragen, Anliegen und Probleme der Mieter, die bei Rechtsanwältin Irene Seifert und Nebenkostenfachfrau Yvonne Scharmacher um Rat gefragt haben. Aus allen Bereichen des Mieter-Vermieter-Verhältnisses kamen die Anfragen. Wochenkurier stellt eine kleine Auswahl zusammen:
* Muss die Betriebskostenvorauszahlung im Mietvertrag geregelt sein?
Ja, natürlich. Jeder Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter muss im Mietvertrag geregelt sein. Ein Vertrag ist eine Gegenseitige Willensbekundung, der aber nicht zwingend schriftlich vorliegen muss.
* Muss der Vermieter die Wasserabrechnung belegen oder reicht eine Mitteilung der Kostensumme?
Nein, das reicht nicht. Die Abrechnung muss nachvollziehbar den jeweiligen Verbrauch belegen. Es muss ein Rechenweg und eine Formel zur Berechnung dargestellt werden.
* Was, wenn die Betriebskosten gar nicht abgerechnet werden?
Dann muss auch keine Nebenkostenvorauszahlung geleistet werden und kann aus der monatlichen Miete zurückgehalten werden. Sinnvoll ist es allerdings das Geld trotzdem »beiseite« zu legen, weil die Nachzahlung kommt, wenn innerhalb einer Frist die Kosten glaubhaft belegt werden können.
* Wie verhält man sich bei Schimmel in der Wohnung?
Zuerst muss dies dem Vermieter mit einer Frist zur Beseitigung mitgeteilt werden. Passiert innerhalb dieser Frist nichts, kann die Miete gemindert werden. In der Regel schickt der Vermieter einen Gutachter vorbei, der prüft woher der Schimmel stammt. Bei baulichen Mängeln (Außenwände mit Kältebrücken) muss der Vermieter nachbessern. Häufig werden aber auch Fehler im Lüft- und Heizverhalten der Mieter nachgewiesen. Hier ist Kompromissbereitschaft gefragt. Im Streitfall muss ein eigener Gutachter beauftragt, aber dann auch selbst bezahlt werden.
* Auf welcher Grundlage basiert die Müllabrechnung?
Zur Einstufung der Müllgebühren werden in der Regel die Quadratmeter der Wohnung zugrunde gelegt. Dennoch müssen eine Schüttmenge oder Tonnenvolumen genau abgerechnet werden.
* Was ist eine Kleinreparatur und muss der Mieter diese zahlen?
Wenn die Kleinreparatur im Mietvertrag geregelt ist, müssen kleinere Reparaturkosten etwa bis 60 Euro vom Mieter getragen werden.
* Wann ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt?
Eine Miete kann alle drei Jahre an die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden. Allerdings darf nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden. Wichtig ist die richtige Einordnung der Wohnung ins korrekte Mietspiegelfeld.
* Wie verhält es sich mit der Kündigung?
Die Kündigungsfristen müssen der Dauer der Mietzeit angemessen sein. Ansonsten Widerspruch einlegen.
* Was tun bei Geruchsbelästigung durch andere Mieter?
Da ist natürlich die Beweispflicht schwierig. In jedem Fall sind glaubhafte Zeugen am besten nicht verwandte Mitmieter wichtig, um eine Mietminderung durchzusetzen.
Wer weitere Fragen zu seinem persönlichen Miet-Problem hat, kann sich jederzeit an den Mieterverein Meißen wenden. Info unter www.mieterverein-meissen.de