

Die Landesdirektion Sachsen hatte der Nehlsen GmbH & Co. KG vor einigen Wochen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers erteilt. Damit darf das Unternehmen am Standort des Recyclingparks Gröbern bis zu 640 Tonnen gefährliche und nicht gefährliche Abfälle lagern. Zudem dürfen pro Tag bis zu 20 Tonnen gefährlichen Abfalls behandelt und verpackt werden. Die Jahresmenge für die Lagerung von Abfällen wurde auf 6.000 Tonnen begrenzt. Der Bescheid ist mit einigen Auflagen (Punkt 7) verbunden. So muss die Nehlsen GmbH & Co. KG spätestens zwölf Monate nach Inbetriebnahme der Anlage Messungen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte durch eine amtlich zugelassene Messstelle vornehmen lassen. Außerdem ist der Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers auf die Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 6 Uhr bis 18 Uhr beschränkt. Bis Ende Oktober liegt der Genehmigungsbescheid in Niederau aus. Widersprüche können bis Mitte November eingebracht werden. Niederaus Bürgermeister Steffen Sang wollte dem Gemeinderat kommenden Mittwoch nicht vorgreifen, sagte aber, dass es wenig Sinn mache, weiter dagegen vorzugehen. Das Mindestmaß der Forderungen sei erfüllt worden. Zudem habe die Landesdirektion sehr genau geprüft. Foto: Archiv