

Die Stadt Meißen setzt auch in diesem Jahr im Zeitraum vom 21. Dezember bis 3. Januar die Erhebung der Parkgebühren auf den kostenpflichtigen Parkplätzen aus. „Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass die allgemeinen Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr außer Kraft gesetzt sind. Das gilt auch für alle anderen Gesetze, Verordnungen oder Satzungen“, teilte das Rathaus auf Nachfrage mit. Stadtsprecher Philipp Mauerer wies darauf hin, dass die allgemein gebräuchliche Bezeichnung „Weihnachtsfrieden“ nicht missverstanden werden dürfe. „Sie bedeutet nicht, dass im genannten Zeitraum jemand straffrei handeln kann, sondern vielmehr, dass in diesen Tagen keine Mahnungen oder Vollstreckungen von offenen (Geld)-Forderungen vorgenommen werden“, sagte er. Die sächsischen Finanzämter werden in der Zeit vom 23. Dezember bis einschließlich Neujahr von Vollstreckungsmaßnahmen sowie Außenprüfungen absehen. Mit diesem „Weihnachtsfrieden“ wolle man dem besonderen Charakter des Weihnachtsfestes Rechnung tragen einen kleinen Beitrag zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung leisten, hieß es. Einen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen wird es diesmal jedoch nicht geben. Gehandelt werde auch in Angelegenheiten, in denen ein endgültiger Steuerausfall (z.B. wegen Verjährung) drohe. Foto: Archiv