

Ein Brief aus dem Staatsministerium brachte Entspannung für den Landkreis. Für die neu geplante Nutzung des Technologieorientierten Gründerzentrums (TGZ) als Asylbewerberunterkunft müssen keine Fördermittel zurückgezahlt werden. „Mein Dank geht an Martin Dulig“, sagte Landrat Arndt Steinbach ziemlich erleichtert. Der Staatminister hatte dem Landkreis Meißen in einem Brief mitgeteilt, dass das TGZ Glaubitz wahrscheinlich ohne weitere finanzielle Belastung künftig auch als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden kann. Vorab hatte die Mehrheit der Kreisräte dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, Teile des mit GA-Mitteln geförderten Technologiezentrums nach Umbauten als Wohnadresse für Asylbewerber zu nutzen. Denn der Landkreis ist bemüht, die wachsende Zahl an Flüchtlingen zunächst in eigenen Immobilien unterzubringen. „Wir haben zwar keine großen Reserven“, so Landrat Arndt Steinbach, „doch die wenigen Möglichkeiten müssen wir auch mit Blick auf unsere angespannte Haushaltlage nutzen.“ Noch sei unklar, ob und in welchem Maße Bund und Land für alle Kosten beim Thema Asyl aufkommen. Das TGZ war einst das Ideenzentrum für junge Firmengründer im Landkreis Riesa-Großenhain. Mit Weiterbildungen und preiswerten Betriebsmieten baute es besonders für Existenzgründer Brücken in die Marktwirtschaft. Doch seit Jahren stagniert die Nachfrage, so dass einige Teile des Gebäudekomplexes leer stehen. Allerdings war bisher unklar, ob der Landkreis Meißen die Anfang der 90er Jahre gezahlten Fördermittel an den Freistaat zurückgeben muss. „Eine intensive Prüfung“, so Staatsminister Martin Dulig an Landrat Steinbach, „hat ergeben, dass es möglich ist, die Zweckbindung für den Teil des Technologiezentrums, der für die Unterbringung von Asylbewerber benötigt wird, vorzeitig zu beenden.“ Damit entfalle zumindest partiell die Verpflichtung für den Landkreis zur gewerblichen Nutzung des Gebäudes. Mit dieser Option stellte die Landkreisverwaltung diesen Antrag an die Landesdirektion Sachsen zur Änderung der Zweckbindung, dem jetzt entsprochen wurde. Nach dem beendeten Umbau der Räume in Wohneinheiten mit Gemeinschaftsbereichen und Umbauten für den Brandschutz für 40 Asylbewerber, steht einem Einzug der Flüchtlinge nichts mehr im Wege. Einen genauen Termin gibt es nicht. Die verbleibenden Mieter wurden nach Landkreisangaben informiert. Man bemühe sich um eine gute Nachbarschaft. Bild: Im TGZ in Glaubitz dürfen Asylbewerber einziehen, ohne dass der Landkreis Fördermittel zurückzahlen muss. Fotos: Farrar