

Kurz nach der Anzeige im Jahr 2021 gab es im Mai mehrere Durchsuchungen, sowohl bei dem damals Beschuldigten zu Hause als auch in seiner Arbeitsstelle. Die Kriminalisten stellten Laptops und andere Speichermedien sicher und nahmen zahlreiche Spuren. Die Beweise verdichteten sich und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.
Während der gesamten Verhandlung beteuerte der Beschuldigte seine Unschuld, fand für jeden Umstand eine vermeintliche Erklärung. All seine Versuche aus diesen Vorwürfen straffrei hervorzugehen, schlugen jedoch fehl. „Seine von ihm selbst vorgeladenen Kolleginnen und Kollegen gaben ihm kein Alibi. Die Daten auf dem Laptop gehörten nachweislich ihm und nicht wie behauptet irgendwem von seiner Arbeitsstelle“, teilt die Polizeidirektion Görlitz mit. „Die Spuren waren eindeutig. Der Richter sprach ihn des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig und verurteilte ihn zu drei Jahren und einem Monat Haft.“
Während des gegen ihn geführten Strafverfahrens befand sich der angeklagte (Ex-)Schulleiter nicht in Untersuchungshaft. Diesen Umstand machte er sich zunutze und tauchte nach dem gegen ihn verhängten Strafurteil unter. Daraufhin wurde gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen und er wurde zur Festnahme ausgeschrieben. An dieser Stelle nahm die Operative Fahndungsgruppe der Polizeidirektion Görlitz ihre Arbeit auf. Ziel war es herauszufinden, wo sich der Verurteilte aufhält, seiner habhaft zu werden und in die JVA einzuliefern.
Die Spezialisten nahmen den Verurteilten genau unter die Lupe, checkten seinen gesamten Background, wie beispielsweise seine Fahrzeugbewegungen und Finanzen. Erste Spuren führten zu der Annahme, dass er Deutschland verlassen hatte. Es gab Hinweise zu Flugbuchungen nach Kambodscha. Weitere Recherchen zeigten, dass er dort scheinbar ein Guest House eröffnet hatte.
Als sich die Kriminalisten sicher waren, den Gesuchten gefunden zu haben, versuchten sie, einen internationalen Haftbefehl zu erwirken. Sie arbeiteten eng mit dem Landeskriminalamt Sachsen zusammen, welches wiederum mit dem Bundeskriminalamt korrespondierte. Dessen internationale Rechtshilfe trat dann mit dem Verbindungsbeamten des BKA in Kambodscha in Kontakt.
Da eine Auslieferung des Verurteilten von Kambodscha nach Deutschland nicht möglich war, suchten die Ermittler nach einer anderen Möglichkeit, den Mann seiner Strafe zuzuführen. Die Lösung fand sich dann in einer begleiteten Ausreise. Als das Visum des 55-Jährigen in Kambodscha abgelaufen war, wurde er am 6. März 2024 von der dortigen Polizei festgenommen. Er verbrachte die Zeit bis zu seiner Ausreise im Gefängnis. Einen Monat später wurde der Mann nach Bangkok geflogen, dort zunächst von den thailändischen Behörden in Empfang genommen und schließlich von Beamten des LKA Sachsen, des Dezernats 33 Fahndung/Internationaler Dienstverkehr und der Polizeidirektion Görlitz übernommen und nach Hause geflogen. Dort wurde der Verurteilte am 11. April 2024 in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.