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So nutzen Abzocker die Krise

Löbau. Die Verbraucherzentrale warnt vor einer unseriösen Haustürmasche bei Energiepreisbremsen. Abzocker wollen Daten abgreifen, bieten dazu das gemeinsame Ausfüllen von Anträgen an.

Lassen Sie sich nicht verunsicher, für die Energiepreisbremsen braucht es keinen Antrag.

Lassen Sie sich nicht verunsicher, für die Energiepreisbremsen braucht es keinen Antrag.

Bild: T. Keil

Aktuell häufen sich laut Verbraucherzentrale Sachsen Meldungen von Betroffenen, denen an der Haustür ein unseriöser Antragsservice für die Energiepreisbremsen angeboten wird. Die Schilderungen zeigen, dass Personen an der Haustür klingeln, und sich als Energieberater ausgeben. Die Geschäftemacher nutzen das Überraschungsmoment und bieten den ahnungslosen Verbrauchern an, gemeinsam mit ihnen einen Antrag zum Erhalt der Energiepreisbremsen auszufüllen.

 

Die Betroffenen werden in lange Gespräche verwickelt, verunsichert oder bedrängt. Weil die Abzocker entweder gut informiert und geschult sind, bestimmten Mustern folgen oder der Zufall es einfach will, gelingt es einigen so immer wieder, wichtige Daten wie Name, Adresse, den aktuellen Anbieter und die Zählernummer zu entlocken. „Mit solchen Informationen kann zum Beispiel ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter mitunter erfolgreich initiiert werden“, weiß Julia Tuncel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen (VBZ).

 

Kein Antrag nötig

 

Die VBZ warnt ausdrücklich vor dieser Masche. Für den Erhalt der Energiepreisbremsen bei Strom und Gas ist kein Antrag zu stellen. Um von den Preisbremsen zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun, da sie automatisch entlastet werden. Eine Information über die genaue Entlastung versenden die Energieversorger seit einigen Wochen an ihre Kunden.

 

Auch die Stadtwerke Zittau warnen auf ihrer Website vor der Masche und betonen, dass kein Antrag ausgefüllt werden muss: „Für den Erhalt der Energiepreisebremsen ist kein Antrag bzw. Handeln durch den Kunden nötig. Jeder Verbraucher bekommt sie automatisch“, schreibt das Unternehmen. Bisher hätten sich aber noch keine Kunden wegen dieser Masche beim Unternehmen gemeldet.

 

Die Stadtwerke Löbau hatten dagegen schon mit dieser Betrugsmasche zu tun. „Kunden werden gezielt nach ihren persönlichen Daten und speziell nach Zählernummer oder Vertragsnummer für Strom oder Gas gefragt, um damit einen Vertragswechsel einleiten zu können“, teilt Geschäftsführerin Jana Otto mit. Die Fallzahlen liegen im unteren zweistelligen Bereich. Das Unternehmen rät, unbedingt das Widerrufsformular (wenn vorhanden bzw. wenn dieses mit den Vertragsunterlagen zugeht) auszufüllen und umgehend abzusenden. „Wir unterstützen die Kunden und geben die mögliche Adresse des ‚neuen Lieferanten‘, an welche die Kunden den Widerruf vorab senden können und stehen ihnen dafür beratend zur Seite“, so Jana Otto. Man informiere außerdem regelmäßig Kunden allgemein (z. B. über Website oder Presse) über Haustürgeschäfte und wie man sich dabei verhalten sollte, damit ein solcher Fall erst gar nicht eintritt.

 

Bei den Stadtwerken Weißwasser haben sich bisher ebenfalls noch keine Kunden bezüglich dieser Betrugsmasche gemeldet, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt. Die Stadtwerke raten, sich bei Haustürgeschäften grundsätzlich nicht zu einer Unterschrift hinreißen zu lassen oder persönliche Daten herauszugeben. Ist es doch passiert, sollte betroffene Kunden ihre Post (Versand Vertragsbestätigungen) und ihre Kontobewegungen auf Auffälligkeiten beobachten, um bei Auffälligkeiten rechtzeitig handeln zu können.

 

Gespräch konsequent beenden

 

Das rät auch die Verbraucherzentrale. Der effektivste Schutz ist es natürlich, derartige Gespräche, sei es an der Haustür oder am Telefon, direkt und konsequent zu beenden. Das wissen die Abzocker natürlich auch, deswegen sollte man hier sehr bestimmt auftreten und sich nicht in lange Gespräche verwickeln lassen.

 

„Keinesfalls sollten persönliche Daten oder gar die Zählernummer an Haustür oder Telefonen weitergegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter sich schon einige Informationen selbst beschafft hat“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Die bietet Betroffenen natürlich auch Hilfe an.

 

Die Preisbremsen für Energie (Strom, Erdgas, Wärme) sind Mitte Dezember beschlossen worden. Sie müssen seit 1. März berücksichtigt werden, gelten aber rückwirkend auch für Januar und Februar. Das machen sich die Betrüger aktuell zu nutze. Mit den abgegriffenen Daten kann im Namen des Betroffenen, im Zweifel auch ohne dessen Wissen, ein Versorgerwechsel durchgeführt werden.


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