

Diese Polizeiverordnung gilt im Bereich von Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche. Sie tritt am 31. Dezember um 22 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar um 2 Uhr. Das Böllerverbot an der Altstadtbrücke gibt es schon seit einigen Jahren. Weil es für viele zur Tradition geworden ist, den Jahreswechsel dort zu feiern, tummeln sich um Mitternacht sehr viele Menschen an der Brücke. Wenn dort Böller und Raketen gezündet werden, besteht daher ein sehr großes Verletzungsrisiko. Dieses Gefährdungspotential will man mit dem Verbot reduzieren.
Deutschlandweit richten Städte Böllerverbotszonen auf stark frequentierten Flächen ein. So untersagt beispielsweise Bielefeld am Boulevard in der Innenstadt Feuerwerk, in Köln wird rund um den Dom eine entsprechende Zone eingerichtet und auch in Teilen der Münchner Innenstadt, etwa am Marienplatz und Rindermarkt, darf Protechnik rund um Mitternacht weder genutzt noch mitgeführt werden.