

Am 9. August war es soweit: Innenminister Prof. Roland Wöller nahm an der Görlitzer Altstadtbrücke die polizeiliche Videoüberwachung in Betrieb. Die neue Überwachungstechnik soll sowohl zur Abschreckung von potentiellen Straftätern als auch zur Strafverfolgung dienen und so das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Insbesondere die grenzüberschreitende Eigentumskriminalität sei in der Neißestadt eine große Herausforderung für die sächsische Polizei, erklärte der Innenminister damals auf der Altstadtbrücke. Dank der hochmodernen Kameras sei es künftig besser möglich, nach Kriminellen zu fahnden und gerichtsverwertbare Beweismittel zu sichern. Drei Monate später haben sich diese Aussagen allerdings nicht bestätigt, wie die Antworten auf eine Kleine Anfrage von Mirko Schultze zeigen. Der Landtagsabgeordnete der Linken wollte von der Staatsregierung wissen, wie häufig seit der Inbetriebnahme auf das Kameramaterial zugegriffen wurde und wie viele Straftaten damit aufgeklärt werden konnten. Dazu muss man wissen, dass es sich bei dem eingesetzten System nicht um eine Live-Überwachung handelt. Die Daten landen ungesehen auf einem Server, erst bei Bekanntwerden einer Straftat können sie auf manuelle Anforderung gesichtet werden. Das ist bisher allerdings nicht allzu häufig geschehen. In der Antwort der Staatsregierung heißt es, dass bisher erst ein Mal auf die gespeicherten Daten zugegriffen wurde, genauer auf Aufzeichnungen der Kameras an der Altstadtbrücke. Tatrelevante Daten habe das aber nicht geleifert. Folglich konnten durch die Kameraüberwachung bisher auch keine Straftaten aufgeklärt werden (Stand: 8. November). Die Staatsregierung schreibt, dass der „Schwerpunkt der Maßnahme bei der Gefahrenabwehr und Prävention, d. h. bei der Verhinderung von Straftaten, liegt. Seit Inbetriebnahme ist ein spürbarer Rückgang der Eigentumskriminalität in der historischen Altstadt von Görlitz zu verzeichnen.“ Mit Zahlen belegt ist dieser Rückgang in der Antwort nicht.