

Nach der vom Kreistag am 13. September 2010 beschlossenen Richtlinie können Medizinstudenten für die Dauer von vier Jahren eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500 Euro erhalten, wenn sie
a) an einer deutschen Universität die Fachrichtung Medizin studieren und
b) den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben.
Es ist vorgesehen, jährlich bis zu fünf Medizinstudenten in das Förderprogramm aufzunehmen. Als Gegenleistung müssen sich die Studenten verpflichten, nach bestandener Facharztweiterbildung für die
Dauer von vier Jahren eine der folgenden Tätigkeiten auszuüben:
a) Arzt beim Elbe-Elster Klinikum,
b) Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung der kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auf dem Gebiet des Landkreises Elbe-Elster oder
c) Arzt beim Gesundheitsamt des Landkreises Elbe-Elster.
Die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hat grundsätzlich in einer Vollzeitanstellung bzw. bei Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung mit einem vollem Versorgungsauftrag zu erfolgen.
Antragstellung: Die Studienbeihilfe ist bis 30. September des laufenden Jahres schriftlich beim Landkreis Elbe-Elster, Dezernat III, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg (Elster), zu beantragen.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf
b) Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie
c) Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität.
• Nähere Auskünfte zur Studienbeihilfe für Medizinstudenten erteilt der Landkreis Elbe-Elster, Roland Neumann, Telefon (03535) 46 3001
(PM)