Deine Stimme für die Heimat
Pirna / Radeberg. Im fünften Jahr der Aktion »Gemeinsam für die Heimat« unterstützt Radeberger gleich fünf Projekte in der Sächsischen Schweiz.
Der Sächsische Landtag beschloss es bereits 2019: Die Pflanzenabfallverordnung aus dem Jahr 1994 außer Kraft zu treten. Heißt im Umkehrschluss: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich verboten. Für das sogenannte „Hexenbrennen“ wird es auch dieses Jahr keine Ausnahmen geben. Lediglich im Ermessen der Behörden sind große traditionelle Feuer erlaubt. In Rücksprache mit Vereinen, Verbänden und Feuerwehren werden folgende traditionelle Feuer, nach vorheriger Anmeldung genehmigt. Voraussetzung: Die geltenden Corona-Regeln lassen eine Durchführung des Walpurgisfeuers am 30. April zu.