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So geht es mit den Garagennutzern weiter

Bautzen. Der Fahrplan steht: Ausgesprochene Garagen-Kündigungen zum Jahresende werden ausgesetzt und es sind Vor-Ort-Gespräche mit dem Baudezernat geplant.

In der Bautzener Garagen-Thematik soll für beide Seiten eine faire Lösung gefunden werden

In der Bautzener Garagen-Thematik soll für beide Seiten eine faire Lösung gefunden werden

Bild: Sandro Paufler

Für den neuen Oberbürgermeister Karsten Vogt ist es seine erste größere Amtshandlung: die Klärung der Garagen-Thematik in Bautzen. In einer veröffentlichten Mitteilung der Stadtverwaltung wurde nun ein konkreter Fahrplan vorgelegt, wie es mit den Garagennutzern weitergehen soll.

Im ersten Schritt werden die zu Jahresende angedachten Kündigungen ausgesetzt, um im Jahr 2023 eine vertretbare Lösung zu finden. Im zweiten Schritt soll jeder Garagennutzer bis zur Klärung der Problematik das bisher vereinbarte Entgelt für die Pacht des städtischen Grundstückes zahlen.

 

Veräußerungen sind nicht mehr möglich

 

Veräußerungen von Garagen auf städtischen Grundstücken wird allerdings nicht mehr zugestimmt. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, muss die Verwaltung aufgrund der anstehenden bundesweiten Grundsteuerreform sowie der Umsatzsteuerreform rechtskonform arbeiten.

 

Einzelgespräche mit Garagennutzern geführt

 

Im weiteren Verlauf wird sich ein Mitarbeiter des Baudezernates explizit mit dem Thema befassen. Dieser wird mit allen Garagenvereinen und -gemeinschaften Einzelgespräche führen. Diese Zuständigkeit obliegt der Stabsstelle Stadtentwicklung, Herrn Alexander Hennig. Aus diesem Grund erhalten die 63 Garagengemeinschaften und -vereine in den kommenden Tagen Post aus dem Rathaus und werden gebeten, mit Herrn Hennig bis Ende September 2022 Gesprächstermine zu vereinbaren. Dem Schreiben beigefügt werden eine kurze Erläuterung der aktuellen Rechtslage sowie ein Leitfaden zur inhaltlichen Gesprächsvorbereitung. Ziel ist es, bis Ende Januar 2023 mit allen Verantwortlichen gesprochen und die Gespräche analysiert und aufgearbeitet zu haben. »Es ist meine feste Überzeugung, dass wir auf diesem Weg rechtlich konforme und weitgehend gerechte Lösungen herbeiführen können, die beiden Vertragspartnern ein gutes Stück Sicherheit geben«, so der Oberbürgermeister Karsten Vogt.

 

Was ist das genaue Problem?

 

Hintergrund: In der DDR war es durchaus üblich, dass man sich bei der Gemeinde ein Stück Land pachten und darauf eine Garage errichten konnte. Dieser im Osten Deutschlands durchaus übliche Vorgang ist allerdings im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht vorgesehen. Danach darf es keine Trennung zwischen dem Eigentum an einem Grundstück und der darauf befindlichen Bebauung geben. Faktisch wären alle »Eigentümer“»mit dem Eintritt in die Bundesrepublik enteignet gewesen. Das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz steuerte zunächst gegen eine sofortige Enteignung und ermöglichte weiterhin eine Abweichung von diesem Grundsatz. Für Betroffene änderte sich daher über drei Jahrzehnte nichts. Doch damit ist es seit Mai 2022 vorbei. Mit der Vorbereitung der Grundsteuerreform, die mit dem Jahr 2025 in Kraft tritt sowie der Änderung der umsatzsteuerlichen Bewertung von PKW-Stellplätzen und daher auch Garagen ab 2023, musste die Situation um die Garagen auf städtischem Grund neu bewertet werden.


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