

Das Treffen war anberaumt worden, um den Stand der Vorbereitungen, die aktuelle Infektionslage und das weitere Vorgehen zu besprechen. Zu dem Termin wurden die Genehmigungsbescheide für die Prozessionen ausgereicht und die versprochenen Selbsttests des Gesundheitsamtes an die Reiter übergeben. Außerdem wurden die Teilnehmer in die Durchführung eines solchen Testes eingewiesen. Aufgrund der ansteigenden Zahl der Neuinfektionen insbesondere mit der britischen Virusmutation wurde in Absprache mit den Prozessionen festgelegt, dass eine Maskenpflicht besteht, wenn die Reiter vom Pferd steigen bzw. dort wo der notwendige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Darüber hinaus müssen die Stallverantwortlichen dafür Sorge tragen, dass am Vorabend der Prozession die Testung der Beteiligten stattfindet, so dass sichergestellt werden kann, dass nur negativ getestete Personen den Ritt antreten. „Es geht darum, das Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit zu ermöglichen, anstatt es einzuschränken“, so Udo Witschas nach der Beratung. „In Coronazeiten ist das Ganze aber mit der Einhaltung von Hygieneregeln und einer Absicherung durch eine vorherige Testung verbunden. Darüber sind sich alle Beteiligten im Klaren.“ Zu den bereits vor einigen Wochen besprochenen Maßnahmen zählt die Vermeidung von Menschenansammlungen an den Strecken durch einen Verzicht auf öffentliche Kommunikation, Zugangsregelungen für Gottesdienste, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und eine Erfassung der Teilnehmer. Die traditionelle Einkehr zu Mittagessen und Vesper in den Gastquartieren ist in diesem Jahr leider nicht möglich. Die Pausen der Osterreiter werden verkürzt und unter freiem Himmel durchgeführt. Auch das in einigen Gemeinden übliche Kinderreiten kann nicht stattfinden.