Geflügelpest im Landkreis Bautzen ausgebrochen
In einer Privathaltung mit acht Hühnern wurde durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen die Geflügelpest nachgewiesen. Um die Krankheit einzudämmen wurden sofortige Maßnahmen eingeleitet: Die Grobreinigung der Stallungen wurde durchgeführt und ist bereits abgeschlossen. Außerdem werden derzeit Restriktionszonen eingerichtet, welche in der Schutzzone von drei Kilometern Radius den Landkreis Bautzen und einen kleinen Teil der Stadt Dresden betreffen.
Die Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometern betrifft die Kreise Bautzen, Meißen sowie die Stadt Dresden.
Tiere im Umkreis von 10 Kilometern werden kontrolliert
In der Schutzzone befindet sich nur ein größerer Betrieb mit 200 Legehennen, diese wurden sofort beprobt. Sie sind klinisch unauffällig. Weiterhin sind jedoch ca. 90 Kleinsthalter, mit einigen wenigen über 50 Tiere, betroffen, welche nun einer amtlichen klinischen Untersuchung und gegebenenfalls einer Probennahme unterzogen werden müssen. Auch im Überwachungsgebiet sind nach vorläufigem Stand nur fünf Betriebe mit 100-200 Tieren sowie zwei Betriebe mit jeweils 630 Tieren, die regelmäßig kontrolliert werden.
Das sollten Menschen beachten
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.

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