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Feuerwerk und offenes Feuer im Raum Bischofswerda verboten

Bischofswerda. Aufgrund der hohen Waldbrandstufe darf demnächst kein Feuerwerk oder offenes Feuer endzündet werden. Die Strafen bei Nichteinhaltung ist hoch.

Offenes Feuer und Feuerwerk ist im Bischofswerdaer Umland verboten. Die Regel tritt ab Waldbrandstufe 3 in Kraft.

Offenes Feuer und Feuerwerk ist im Bischofswerdaer Umland verboten. Die Regel tritt ab Waldbrandstufe 3 in Kraft.

Bild: Ricardo Gomez Angel

Wegen der anhaltenden Trockenheit ist die Brandgefahr insbesondere in Wald- und Wiesenflächen deutlich gestiegen. Laut der Stadt Bischofswerda, die auch die Funktion als Ortspolizeibehörde inne hat, gelten ab sofort strengere Regeln beim Umgang mit Feuerwerk und offenen Feuer. Bei Vorliegen der der Waldbrandstufe 3 ist es untersagt, Feuerwerke der Kategorie F2, T1,T2 zu endzünden. Außerdem ist das Endzünden und Betreiben von Grillfeuern und sonstigen offenen Feuern auf ausgewiesenen Feuerstellen fortan verboten.

Die Allgemeinverfügung betrifft das Gebiet der Stadt Bischofswerda und seinen Ortsteilen sowie die Gemeinde Rammenau.

 

Hohe Strafen bei Nichteinhaltung

 

Sollte ein Feuerwerk vorsätzlich oder fahrlässig gezündet werden, drohen Geldstrafen mit bis zu 50.000 Euro. Das verbotene Endzünden von Feuer an ausgewiesenen Feuerstellen kann mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro geahndet werden.


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