

Während der Corona-bedingten Einschränkungen im öffentlichen Leben hatte die Stadtverwaltung wegen der geringeren allgemeinen Nachfrage nach Kurzparkmöglichkeiten das Parken mit Bewohnerparkausweis auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen an Parkscheinautomaten vorübergehend geduldet. Durch die fortschreitende Öffnung von Gaststätten und Ladengeschäften und den Anstieg touristischer Besuche, ist die Nachfrage der Allgemeinheit nach Parkmöglichkeiten in der Innenstadt gestiegen. Dem muss die Stadt nun wieder nachkommen. Ab 31.Mai duldet die Stadtverwaltung das Parken mit Bewohnerparkausweis auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen im Stadtgebiet nicht mehr. Wer ab diesem Datum zu den gebührenpflichtigen Zeiten an Parkscheinautomaten parken möchte, benötigt entweder einen gültigen Parkschein oder muss elektronisch bei einem der Handy-Park-Anbieter eingebucht sein.