Sandro Paufler

Bäckerprotest gegen die Bonpflicht

Die beiden Bäcker André Fehrmann und Markus Thonig machten ihrem Unmut über die Bonpflicht am Finanzamt in Bautzen ordentlich Luft. Es waren nicht die ersten Kassenbons, die im Finanzamt reingeflattert sind.
Sie machten ihrem Unmut Luft: Insgesamt acht große Kisten mit Kassenbons brachten die beiden Bäcker André Fehrmann und Markus Thonig zum Bautzener Finanzamt. Foto: Sandro Paufler

Sie machten ihrem Unmut Luft: Insgesamt acht große Kisten mit Kassenbons brachten die beiden Bäcker André Fehrmann und Markus Thonig zum Bautzener Finanzamt. Foto: Sandro Paufler

Hochmotiviert und mit großen Schritten ging es die Treppen des Finanzamtes in Bautzen hoch. Der Schlachtplan lautete: Alle gesammelten Kassenbons der letzten Wochen dem Finanzamt persönlich übergeben und der Finanzbehörde aufzeigen, welche enormen Mengen täglich an Restmüll und unnötigen Mehrkosten entstehen. Bäcker Markus Thonig: »Wir haben Mehrkosten in Höhe von 170 Euro im Jahr« und ergänzt, »Maximal drei bis vier Kunden wollen den Kassenbon, der Rest landet im Müll«. Als begeisterter Mountain-Bike Fahrer blutet sein Herz, wenn er durch die heimischen Wälder fährt, sieht wie der Müll sich stapelt und er als Geschäftsführer seiner Bäckerei der Umwelt schadet.

Das Ziel: Steuerhinterziehung eindämmen

Die Bundesregierung hat die Bonpflicht beschlossen, um ein Zeichen gegen Steuerhinterziehung zu setzen. Die beiden Bäcker verstehen die Grundproblematik, aber zweifeln an deren Lösung. »Die Kassen speichern jeden Tastendruck, jeder Geschäftsvorgang ist nachvollziehbar«, so Markus Thonig. Die Kassenbons seien überflüssig und mit der Bonpflicht kann der Staat trotzdem um seine Steuern gebracht werden. Wer die Registrierkasse nicht ordnungsgemäß nach jedem Bezahlvorgang schließt, kann streng genommen Steuerbetrug an den Kassen durchführen. André Fehrmann hat bessere Lösungen parat. »Ein Mindestbetrag für einen Bon-Ausdruck erst ab 15 Euro oder eine generelle Registrierkassenpflicht.« Ihm gefalle das politische Modell in Frankreich. Das Nachbarland hat die Bonpflicht für Kleinbeträge ab 2022 abgeschafft.

Ausnahme macht die Regel

In Dresden könnte sich ein Präzedenzfall entwickeln. Die Dresdener Backhaus GmbH hat  eine Ausnahmegenehmigung beim örtlichen Finanzamt beantragt und bewilligt bekommen. Das heißt, diese Bäckerei ist von der Bonpflicht befreit. Bei den Bäckern in der Region hat sich dieser Fall wie ein Lauffeuer herumgesprochen. »Gleiches Recht für alle«, findet Markus Thonig. Einen Ausnahmeantrag hat er auch abgegeben und prompt eine Absage erhalten. Die Begründung des Finanzamtes lautet: Er könne wie alle anderen Bäcker, seine Kassenbons digital umstellen und hätte weniger Mehraufwand. Bäckermeister André Fehrmann hat beim Kassenhersteller nachgefragt. Voraussetzung für einen digitalen Bon ist eine Computerkasse. Diese kostet ca. 4000 Euro. Ein E-Bon würde 7 Euro im Monat pro Kasse kosten. Bei 18 Fachgeschäften in der Region eine kleine Investition. Außerdem bezweifeln die beiden Innungsbäcker die Akzeptanz der Kunden - egal ob digital oder ausgedruckt.

Finanzamt gesprächsbereit

Nach längerem Warten konnte eine Sprecherin des Finanzamtes gefunden werden. Mit geduldiger Stimme verweist sie die beiden Bäckermeister an das Sächsische Ministerium für Finanzen. Das Finanzamt in Bautzen handele nur im Sinne der Gesetzgebung und könne keine Ausnahmen erteilen. Ein gemeinsamer Kompromiss wurde dann doch gefunden. Das Finanzamt möchte mit den beiden Bäckern ins Gespräch kommen, vermitteln und nach Lösungswegen suchen. Vielleicht findet diese Protestbewegung dann für jeden ein glückliches Ende.


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