Seitenlogo
tok/pm

Zittau fällt 47 Bäume

Zittau. 47 Bäume stehen auf der Zittauer Fäll-Liste für den Winter 2022/23. Einige sind bereits abgestorben, andere weisen Schäden auf, etwa durch Schädlinge oder Vandalismus verursacht.

Die Liste der geplanten Baumfällungen in Zittau umfasst 47 Bäume an verschiedenen Standorten. (Symbolfoto)

Die Liste der geplanten Baumfällungen in Zittau umfasst 47 Bäume an verschiedenen Standorten. (Symbolfoto)

Bild: Pixabay

Wie in anderen Städten werden auch in Zittau und den Ortsteilen Bäume ganzjährig gepflegt, erhalten sogenannte Pflege- und Erziehungsschnitte. Zu dieser Pflege gehört auch, dass Bäume gefällt werden. Das geschieht, wenn das Lebensalter eines Baumes erreicht ist, wenn er durch Trockenheit oder Schädlingsbefall zu großen Schaden genommen hat oder hin und wieder auch, wenn ein Baum einer notwendigen Baumaßnahme im Weg steht.

 

Ende November hat sich der Technische Ausschuss mit der aktuellen Liste geplanter Fällungen beschäftigt. Damit steht nun fest, welche Bäume in der aktuellen Saison gefällt und durch Neupflanzung ersetzt werden müssen. „Besonders innerhalb des denkmalgeschützten Grünen Rings werden die gefällten Bäume in der Regel eins zu eins ersetzt. Auch alle weiteren Fällungen werden nach Möglichkeit standortnah ersetzt“, teilt die Stadtverwaltung mit. In Einzelfällen kommt es aufgrund des Leitungsbestandes bzw. nachträglich errichteter Bauwerke zu Standortverschiebungen. Auch spielt die Naturverjüngung eine Rolle, das heißt, dass die gefällten Bäume durch natürlichen Nachwuchs bereits ersetzt wurden.

 

Auf der Liste der geplanten Baumfällungen im Winter 2022/2023 stehen insgesamt 47 Bäume, darunter beispielsweise drei Bäume an der Löbauer Straße, die abgestorben sind, vier Bäume am Burgmühlgraben (ebenfalls abgestorben), eine Linde an der Südstraße (Stockfäule) und ein Ahorn in der Friesenstraße (Vandalismusschaden).

 

Die Stadtverwaltung weißt bei dieser Gelegenheit nochmals auf die seit März 2022 neu geltende Gehölzschutzsatzung hin. Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Gehölzbeseitigung wurde von drei auf sechs Wochen erhöht. Des Weiteren sind seit der Einführung der neuen Satzung alle Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden, genehmigungspflichtig. Dazu gehören nun auch Nadelbäume, Birken, Pappeln, Baumweiden sowie Obstbäume. Diese waren gemäß der alten Baumschutzsatzung bisher vom Schutz ausgenommen. Rückfragen können gern an stadtgruen@zittau.de gerichtet werden. Die aktuelle Fällsaison endet am 28. Februar. Anträge auf Gehölzbeseitigung sollten rechtzeitig gestellt werden.


Meistgelesen