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Test- und Maskenpflicht beim Krankenhausbesuch

Sachsen. Für den Zutritt in Krankenhäuser gilt ab 1. Oktober in Sachsen eine Masken- und Testnachweispflicht. Außerdem muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Ab 1. Oktober Pflicht beim Krankenhausbesuch: Negativtest und FFP2-Maske.

Ab 1. Oktober Pflicht beim Krankenhausbesuch: Negativtest und FFP2-Maske.

Bild: Pixabay

Am  1. Oktober tritt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Damit gelten auch neue Regelungen für den Besuch im Krankenhaus. Der Zutritt ist demnach nur unter Vorlage eines Testnachweises möglich. Zudem wird das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Der Test für den Besuch im Krankenhaus bleibt kostenlos (Das gilt übrigens auch für Besuche in anderen Einrichtungen, etwa Pflegeeinrichtungen und Hospize. Eine Übersicht gibt’s hier.) Der Anspruch auf einen kostenlosen Test muss »nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden«.

 

»Eine Bescheinigung über den Besuch stellen wir gerne im Krankenhaus aus. Damit bekommen Sie in den öffentlichen Testzentren einen kostenlosen Schnelltest«, sagt Victor Franke, Pressereferent der Diakonissenanstalt Dresden, die als Träger für das Krankenhaus Emmaus in Niesky zuständig ist. Andere Krankenhäuser dürften ähnlich vorgehen. Im Görlitzer Klinikum kann man sich beispielsweise direkt vor Ort im Testcenter am Haupteingang des Klinikums testen lassen.

 

Die Krankenhäuser hoffen hier auf das Verständnis der Besucher. Zum einen sind sie verpflichtet, gesetzliche Regelungen umzusetzen. Zum anderen (und viel wichtiger), geht es bei den Maßnahmen darum, die Patientinnen und Patienten zu schützen. »Im Krankenhaus Emmaus Niesky behandeln wir viele Menschen, deren Immunsystem so geschwächt ist, dass es Infektionserkrankungen nicht ausreichend abwehren kann«, so Victor Franke. Selbstredend dienen die Maßnahmen auch dem Schutz der Mitarbeiter und der Besucher.


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