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Sonderförderung zur Rettung von Umgebindehäusern

Umgebindehaus in Obercunnsersdorf. Foto: Archiv

Umgebindehaus in Obercunnsersdorf. Foto: Archiv

Seit Jahrhunderten prägen Umgebinde- und Fachwerkhäuser die besiedelte Kulturlandschaft  Sachsens. Typisch für das Umgebindehaus ist die Vereinigung der Merkmale des Blockbaus oder des Ständer-Bohlen-Baus und des Fachwerkbaus unter einem Dach. Hier ist eine regionale Bautradition entstanden, die bis weit in das Mittelalter zurückreicht. Damit diese einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden kann, bewilligt der Freistaat Sachsen für das Jahr 2016 Sonderfördermittel. Ziel der Förderung ist der Erhalt der Gebäude und die Förderung der Ansiedlung von jungen Familien im Umgebindehaus. Insgesamt stellt der Freistaat eine Fördersumme von 500.000 Euro zur Verfügung. Antrag stellen kann jeder, der ein Umgebindehaus besitzt und Sanierungsmaßnahmen in 2016 plant. Die Rechtsgrundlage für die Sonderförderung ist die VwV-Denkmalförderung (Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege). Die Anträge können im Internet unter www.stiftung-umgebindehaus.de  heruntergeladen werden oder Sie können diese von der Stiftung Umgebindehaus, Ernst-Thälmann-Straße 42, 02727 Ebersbach-Neugersdorf anfordern. Die ausgefüllten Anträge sind bis spätestens zum 30. September bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Die Vergabe der Mittel erfolgt in Abstimmung zwischen der Landesdirektion Sachsen, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Stiftung Umgebindehaus.


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