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Neue Allgemeinverfügung zur Vogelgrippe

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Görlitz (LÜVA) hat jetzt für den gesamten Landkreis Görlitz eine neue Amtstierärztliche Allgemeinverfügung aufgrund der in Deutschland nachgewiesenen aviären Influenzvirus H5N8 in mehreren Wildvögeln (Vogelgrippe) erlassen. Darüber informiert Gerlind Walter aus der Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes Görlitz. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 18. November 2016 wurde widerrufen, heißt es.
Foto: Archiv/sts

Foto: Archiv/sts

Die Verfügung regele, dass die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten ab sofort verboten ist. Zudem enthält die Verfügung wichtige Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen bis zu 1.000 Tiere: • Im Falle des Zugangs sind Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Tierhalters, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels aufzuzeichnen. • Im Falle des Abgangs sind Name und Anschrift des Transportunternehmens und des künftigen Tierhalters, Datum des Abgangs sowie Art des Geflügels aufzuzeichnen.
• Je Werktag sind die Anzahl der Verendungen aufzuzeichnen. • Halter von 10 bis 1.000 Stück Geflügel haben je Werktag die Gesamtanzahl gelegter Eier aufzuzeichnen.
Die Aufzeichnungen sind drei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde (LÜVA) vorzulegen. Außerdem ist Folgendes zu beachten: • Stallein- und -ausgänge oder sonstige Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern; • betriebsfremde Personen dürfen Ställe nur in betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten und haben diese nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen; • Schutzkleidung ist nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren bzw. Einwegkleidung ist unverzüglich unschädlich zu beseitigen; • es sind betriebsbereite Einrichtungen zum Waschen der Hände sowie zum Desinfizieren von Schuhen vorzuhalten Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen auf der Internetseite des Landkreises.


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