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Kein Böllern an der Altstadtbrücke

In Görlitz ist auch in diesem Jahr das Böllern an der Altstadtbrücke verboten. Der Oberbürgermeister bittet darum, ganz auf Feuerwerk zu verzichten.
Rund um die Altstadtbrücke gilt auch in diesem Jahr ein Böllerverbot. Foto: Keil

Rund um die Altstadtbrücke gilt auch in diesem Jahr ein Böllerverbot. Foto: Keil

Wie auch 2019 hat die Stadt Görlitz das Zünden von Feuerwerk an der Altstadtbrücke auch in diesem Jahr verboten. Die Polizeiverordnung gilt im Bereich Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche. Das Verbot tritt am 31. Dezember um 22 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar um 2 Uhr. Wer dagegen verstößt, bekommt Raketen, Böller und Co. abgenommen und muss außerdem mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro rechnen. Außerhalb dieser Bereiche kann jeder, der noch Feuerwerk zu Hause hat, dieses auch verwenden. Denn es gibt zwar ein Verkaufsverbot, das Benutzen von Pyrotechnik ist aber nicht generell untersagt. Weil die Infektionslage im Landkreis dramatisch ist, bittet Oberbürgermeister Octavian Ursu die Menschen um Umsicht und Verantwortungsbewusstsein: „Um die Überlastung des Gesundheitssystems und einen weiteren Anstieg der Infektions- und Todeszahlen zu verhindern, ist eine drastische Reduzierung von Kontakten und die Vermeidung von Risiken, die zu Verletzungen und Unfällen führen können, unabdingbar. Lassen Sie uns gemeinsam die derzeitige Ausnahmesituation annehmen und mit Vorsicht und Rücksicht agieren. Bitte verzichten Sie in Anbetracht der Umstände auf die Verwendung von Pyrotechnik und meiden Sie alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte.“ Während der Weihnachtsfeiertage wird der Höhepunkt der momentanen Infektionswelle erwartet. Die Kliniken arbeiten am Limit, Intensivplätze sind ausgelastet. Auch der Zittauer OB Thomas Zenker hatte Anfang der Woche angesichts der aktuellen Corona-Situation dazu aufgerufen, sich im eigenen Interesse und im Sinne der Gesundheit der Angehörigen an die Regeln der Corona-Schutzverordnungen zu halten: „Dabei geht es nicht darum, wer am besten das Gesetz auslegen und Lücken darin suchen kann, sondern darum, sich und andere zu schützen.“ Nur so könne man dem Gesundheitswesen und den bereits Betroffenen helfen.


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