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Geflüchtete können ukrainische Währung nicht tauschen

Vor der Flucht haben viele Ukrainer Bargeld abgehoben. Allerdings können sie das in Deutschland nicht tauschen. Auch bei der Kontoeröffnung kann es Probleme geben.
Die Ukrainische Währung Hrywnja.

Die Ukrainische Währung Hrywnja.

Bild: Pixabay

In Deutschland kommen aktuell täglich Menschen an, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Die Unterstützung ist groß. Menschen spenden Kleidung, bieten Unterkünfte und teilweise auch Jobs an. Ein Problem aber rückt immer mehr in den Fokus. "Was fehlt, ist die Möglichkeit an Geld zu kommen", berichtet Nataliya Krause. Die Geschäftsführerin des Pflegeteams Krause stammt selbst aus der Ukraine und hilft in ihrer Freizeit als Dolmetscherin im Kiez in Weißwasser, das aktuell Erstaufnahmeeinrichtung ist.
 
Das Problem: Viele der Vertriebenen haben vor ihrer Flucht Bargeld abgehoben. Die Ukrainische Währung Hrywnja wird in Deutschland aber aktuell nicht getauscht. Die Mitgebrachten Ersparnisse nützen hier aktuell also nichts, die Menschen haben theoretisch Geld, können damit praktisch aber nichts anfangen. An einem Wechselkursmechanismus wird dem Vernehmen nach zwar aktuell gearbeitet, doch wann die Regelung kommt, ist derzeit nicht klar.
 
Die ukrainische Landeswährung Hrywnja sei eine klassische Inlandswährung, die auch schon vor dem Krieg im Ausland so gut wie nicht gehandelt wurde. Der Krieg habe diese Situation noch verschärft, erklärt Bettina Richter-Kästner, Sprecherin der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien. Eine Weitergabe der Hrywnia an die Ukrainische Nationalbank oder die Deutsche Bundesbank sei derzeit nicht möglich. Deswegen könnten deutsche Kreditinstitute keine Hrywnja-Banknoten entgegennehmen. "Wir bitten die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank, kurzfristig eine praktikable Lösung zu schaffen. Dies wäre bei einem entsprechenden politischen Willen sofort möglich. Wir würden am nächsten Tag anfangen, Hrywnia zu tauschen", so Richter-Kästner.
 
Derzeit (Stand 22.03.) funktioniert es noch, mit ukrainischen Bankkarten Bargeld in Deutschland am Geldautomaten abzuheben. Mit internationalen Karten wie Master- oder Visa-Card aus der Ukraine ist es so lange möglich, wie die Bank in der Ukraine antwortet und die Auszahlung zulässt. "Viele Kriegsgeflüchtete konnten ihr Geld noch in Dollar tauschen, diese wiederum können im Rahmen einer Sonderregelung problemlos in Euro gewechselt werden", erklärt die Sprecherin.
 

Anspruch auf Basiskonto

 
Immerhin: Ein Bankkonto sollte sich in Deutschland Problemlos eröffnen lassen. Jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat in Deutschland einen Anspruch auf ein Basiskonto. Das gilt auch für Menschen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende. "Für die Kontoeröffnung genügt die Angabe einer postalischen Anschrift. Das heißt, die Erreichbarkeit über Angehörige (Familie), Freunde oder eine Beratungsstelle reicht aus. Ein Wohnsitz im Sinne des deutschen Meldegesetzes ist nicht nötig", schreibt der Bundesverband deutscher Banken auf seiner Website.
 
Bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien ist für eine Kontoeröffnung von Geflüchteten ein Reisepass oder ukrainischen Identity Card (Ausweis) erforderlich. "Die Eröffnung ist kurzfristig möglich", erklärt Bettina Richter-Kästner. Mit einem Ausweis könne aufgrund einer Sondergenehmigung der Bankenaufsicht ein Basiskonto eröffnet werden. Diese biete die notwendigsten Funktionen. Mit einem Reisepass können bei der Sparkasse alle Konten eröffnet werden, die auch deutschen Kunden zur Verfügung stehen.
 
Dass das allerdings nicht immer klappt, zeigt ein Fall, vom dem die Verbraucherzentrale berichtet. So habe ein Helfer in Görlitz versucht, zusammen mit zwei Geflüchteten aus der Ukraine bei der Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien ein Konto für diese zu eröffnen. Die Bank habe das mit der Begründung abgelehnt, dass man keine Verträge mit Personen abschließen kann, die nicht ausreichend Deutsch beherrschen.
 
Die Bank habe laut VBZ argumentiert, dass die notwendigen Sorgfaltspflichten nur eingehalten werden können, wenn zum Beispiel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Kontovertrag, der Rechnungsabschluss und die relevanten Sonderbedingungen auch verstanden würden. Und die liegen nur in deutscher Sprache vor. "Diese Argumentation widerspricht dem geltenden Recht und ist ein Fall für die Bankenaufsicht, die wir informiert haben", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
 

Bank rät: Termin vereinbaren, Dolmetscher mitbringen

 
Die Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien bestätigt auf unsere Nachfrage, dass die einzige Geschäftssprache in der Bank Deutsch sei. Daher werden Beratungen nur in deutscher Sprache angeboten und auch Unterlagen wie Formulare, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen, Kontoeröffnungsunterlagen und Kontoauszüge liegen nur in deutscher Sprache vor. "Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass unsere Kunden auch die zu vereinbarenden Regelungen, Vereinbarungen und Verträge verstehen. Dies kann zum Beispiel auch durch einen Dolmetscher sichergestellt werden, wenn der Interessent aktuell noch kein Deutsch spricht bzw. versteht", teilt Vorstand Sven Fiedler mit. Das betreffe nicht nur ukrainische Staatsbürger, sondern auch alle anderen Nationen.
 
Ihm sei nicht bekannt, dass die Nutzung eines Dolmetschers durch die Volksbank ausgeschlossen wurde. Für ein solches Beratungsgespräch mit Dolmetscher sei eine Terminvereinbarung nötig, da durch die Übersetzungen mehr Zeit benötigt wird. Man müsse hier die Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz und auch alle anderen regulatorischen und gesetzlichen Regelungen einhalten.


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