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„Das ist kein Wunschhaushalt“

Görlitz. Der Landkreis Görlitz ringt um einen Haushalt für 2023 und 2024. Die Landesdirektion knüpft Bedingungen an die Genehmigung.

Vor kurzen sprach man noch von einem jährlichen Defizit von über 40 Millionen Euro im Kreishaushalt. Inzwischen ist durch Verrechnungen nach dem Schuster-Erlass zur Bewältigung der Energiekrise von 26,3 Millionen (2023) bzw. 28 Millionen Euro (2024) die Rede. Das sind die Summen, die per Bedarfszuweisung ausgeglichen werden müssten

Vor kurzen sprach man noch von einem jährlichen Defizit von über 40 Millionen Euro im Kreishaushalt. Inzwischen ist durch Verrechnungen nach dem Schuster-Erlass zur Bewältigung der Energiekrise von 26,3 Millionen (2023) bzw. 28 Millionen Euro (2024) die Rede. Das sind die Summen, die per Bedarfszuweisung ausgeglichen werden müssten

Bild: Pixabay

Am 29. März wird’s ernst. Dann geht es im Kreistag darum, sich auf den Doppelhaushalt für dieses und kommendes Jahr zu verständigen. Ausgeglichen wird der nicht sein. Das Minus ist zu groß. Steigende Kosten im Sozialbereich, bei der Pflege und der Jugendhilfe treiben die Ausgaben nach oben. Die Frage ist also lediglich: Einigt man sich auf einen genehmigungsfähigen Haushalt oder nicht. Egal wie es ausgeht, auf die Bürger kommen weitere Belastungen zu.

 

Beschließt der Kreistag den Haushaltsentwurf in seiner jetzigen Form nicht, muss die Kreisverwaltung ohne genehmigten Haushalt weitermachen. Das hieße, dass der Kreis nur noch gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachkommen kann. Freiwillige Ausgaben wie etwa die Sportförderung wären passé.

 

Um die Genehmigung hinzubekommen, steht der Kreis mit Landesdirektion und Finanzministerium im Austausch. Die Landesdirektion hatte in einem Schreiben eine Bedarfszuweisung in Aussicht gestellt, mit der der Fehlbetrag im besten Fall ausgeglichen werden könnte. Das allerdings zunächst nur für 2023. Für 2024 müsste im Herbst neu verhandelt werden. Auch ob die Zuweisung letztlich so hoch ausfällt, wie es der Kreis gern hätte, steht noch nicht fest. Das müsste nach der Kreistagszustimmung zum Haushalt mit dem Finanzministerium verhandelt werden.

 

Kreisumlage rauf, Ausgaben runter

 

Chance auf eine Bedarfszuweisung hat der Kreis aber nur mit einem genehmigten Haushalt. An diese Genehmigung knüpft die Landesdirektion als zuständige Behörde (wenn der Kreistag den Haushalt beschließt, wird er anschließend von der Landesdirektion auf seine Rechtmäßigkeit geprüft und dann, so alles passt, genehmigt) aber Bedingungen. „Das Schreiben der Landesdirektion gibt uns ganz klar vor, dass wir ein Haushaltsstrukturkonzept brauchen“, sagt Landrat Stephan Meyer. Kurz gesagt muss der Kreis Einnahmen erhöhen und Ausgaben senken. Ersteres soll durch die Erhöhung der Kreisumlage geschehen. Sieben Millionen Euro mehr würden jährlich von den Kommunen an den Kreis fließen, wenn der Kreistag dem Haushaltsentwurf und damit der Erhöhung der Kreisumlage zustimmt. Geld, das dann den Städten und Gemeinden fehlt, etwa für die Eigenanteile beim Werben um Fördermittel aus dem Kohleausstieg.

 

Den Rotstift ansetzen muss der Kreis ebenfalls. Gespart werden soll unter anderem beim Schülerverkehr. Mit dem sächsischen Bildungsticket können Schüler den ÖPNV für 15 Euro im Monat nutzen. Im Kreis Görlitz geht das dank einer alten Regelung für Grundschulkinder aber noch für 11 Euro. Hier will der Kreis einheitlich auf 15 Euro erhöhen. Auch der ÖPNV selbst muss auf den Prüfstand. Strecken, auf denen die Busse häufig leer sind, sollen gestrichen werden. Weitere Punkte sind etwa eine Deckelung bei der Theaterfinanzierung und die Digitalisierung der Verwaltung, von der man sich durch effizienteres Arbeiten Einsparungen erhofft.

 

„Ich sage es ganz klar: Das ist kein Wunschhaushalt unserer Verwaltung“, so Landrat Stephan Meyer. Aber er sei notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Er warb deshalb in den vergangenen Wochen in den Ausschüssen für die Zustimmung, schrieb außerdem alle Kreisräte an und bot an, in die Fraktionen zu kommen und Fragen zu beantworten. Bei allen Belastungen wäre aus Sicht Meyers „kein Haushalt deutlich schlechter, als einer, der uns handlungsfähig macht und der uns in die Lage versetzt, eine mögliche Bedarfszuweisung zu beantragen.“


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