

Wer früher in der Schule etwas sagen wollte, musste sich melden. Heute gibt es weit mehr Alltagsdinge, die gemeldet werden müssen. Genaueres regelt das Bundesmeldegesetz, das zum 1. November mit neuen Änderungen erstmals bundeseinheitlich gilt. Wie bisher müssen Bürger sich zwei Wochen nach dem Einzug neu anmelden, und zwar beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Nur wer ins Ausland umzieht, muss sich auch am alten Wohnort abmelden. Zusätzlich ist ab sofort eine separate schriftliche Bestätigung des neuen Vermieters nötig, der verpflichtet ist, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken, sonst droht ein Bußgeld. Gründe für die Änderungen im Meldegesetz sind ein verbesserter Datenschutz, vereinfachte und vereinheitlichte Verwaltungsabläufe und ein geringerer Kostenaufwand für die Behörden. Außerdem wurde das Auskunftsrecht für Bürger verbessert. So sind Nutzungen für Werbung oder Adresshandel nur noch zulässig, wenn Bürger vorher diesen Zwecken ausdrücklich zugestimmt haben. Bisher gab es nur ein Widerspruchsrecht. Auch die Persönlichkeitsrechte von Bürgern werden besser geschützt, wenn diese in schutzsuchenden oder suchtbehandelten Einrichtungen leben. Dann ist per Sperrvermerk das Auskunftsrecht zu diesen Personen eingeschränkt. In enger Abstimmung mit dem Beauftragten für Datenschutz wurden dagegen die Nutzungsrechte für einige sächsische Behörden erweitert. Bis zu fünf Prozent der Sachsen sind nicht korrekt angemeldet. „Wer gemeldet ist, erspart sich hohe Bußgelder“, informierte Innenminister Markus Ulbig. Um vor allem jungen Leuten die Pflicht zur Meldung bewusst zu machen, gibt es die Kampagne mit den dazugehörigen Slogan „Namenlos durch die Nacht – bis das Meldeamt erwacht“. Mit Hilfe der Melderegister werden die amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen ermittelt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Qualität der Datensätze in Sachsen sehr hoch. Nur 2,6 Prozent der Angaben waren veraltet.