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Carola Pönisch

Privates Sofa kontra Hotelbett

Interessenvertreter der Tourismuswirtschaft wollen mit ihrer Forderung auf die Kehrseite der Sharing Economy aufmerksam machen. Ihr Vorwurf reicht bis hin zu fehlenden Sicherheits- und Hygienestandards.
Plattformen wie AirBnB wollen eigentlich Touristen mit kleinem Geldbeutel und Privatleute mit freier Übernachtungsmöglichkeit zusammenbringen. Hintergrund ist die Idee des

Plattformen wie AirBnB wollen eigentlich Touristen mit kleinem Geldbeutel und Privatleute mit freier Übernachtungsmöglichkeit zusammenbringen. Hintergrund ist die Idee des "Couchsurfing". Inzwischen nutzen auch Betreiber von Ferienwohnungen und Pensionen solche Vermittlungsplattformen, so dass nicht eindeutig klar ist, wie viele freie Privatbetten in Wohnungen tatsächlich auf dem Markt sind. Foto: Schramm

 Im Werbespot von AirBnB sind alle glücklich, Gäste wie Gastgeber. Die einen wollen eine neue Stadt entdecken, die anderen haben ein, meist zwei Betten in ihrer Wohnung frei und bieten diese für kleines Geld an. Längst ist Sharing Economy, also das Ausleihen und Bereitstellen von Eigentum, auch in der Übernachtungsbranche angekommen. Die großen Player auf diesem Spielfeld heißen neben AirBnB auch Wimdu und 9flats. Damit Sharing Economy in Sachen Privatbettvermietung in Dresden nicht zu groß wird,  hatten sich kürzlich der Tourismusverband Dresden, die Dresdner Hotel Allianz, der Dehoga Sachsen und der IHK-Tourismus-Ausschuss mit einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Sächsischen Landtag gewandt, um auf die Kehrseite von AirBnb & Co. aufmerksam zu machen. „Alleine in Dresden werden pro Jahr etwa 300.000 Übernachtungen in Privatunterkünften geschätzt, die von der amtlichen Statistik nicht erfasst werden. Das stellt eine massive Wettbewerbsverzerrung dar“, sagt der TVD-Vorsitzende Johannes Lohmeyer. Kritik üben die vier Akteure vor allem daran, dass die Privatwohnungen in den allerwenigsten Fällen die für Beherbergungsbetriebe gültigen Sicherheits- und Hygienestandards erfüllen. So würden oft Feuerlöscher und Fluchtwegepläne fehlen, die für Hotels durch Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben sind. Fraglich sei zudem, ob Steuern und Abgaben ordnungsgemäß abgeführt werden. Nicht zu vergessen die Lärmbelästigung der anderen Mietparteien durch ständig wechselnde Feriengäste. „Wir fordern ein Zweckentfremdungsverbot für private Wohnungen wie in Berlin“, so die Unterzeichner des Schreibens. Die Adressaten desselben sehen indes keine Gefahr für den Dresdner Wohnungsmarkt. „Berliner Verhältnisse gibt es hier nicht“, heißt es. Die Sharing Economy-Plattformen seien eher eine Bereicherung für Stadtbesucher mit kleinem Geldbeutel. Selbst die Jungliberale Aktion Dresden plädiert dafür, AirBnB und andere mit offenen Armen zu empfangen statt ein Zweckentfremdungsverbot zu fordern. Dass die Hotelbranche in der Vermietung von Privatbetten Gefahr wittert scheint logisch. Dresden zählte Ende 2015 allein 153 Hotels, Pensionen und Jugendherbergen mit 21.574 Betten, die im Jahresschnitt nur zu 52 Prozent ausgelastet sind.  Weitere Hotelbauten entstehen oder sind geplant. Die Situation in der Branche dürfte also weiter angespannt bleiben.


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