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Geflügelausstellungen verboten

Dresden. Das Geflügelpest-Risiko wird deutschlandweit als hoch eingeschätzt, deshalb sind Geflügelausstellungen in Dresden ab sofort verboten.

Geflügel darf vorerst bis auf Widerruf in Dresden nicht mehr ausgestellt werden.

Geflügel darf vorerst bis auf Widerruf in Dresden nicht mehr ausgestellt werden.

Bild: Pixabay

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden verbietet mit einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 22. Dezember ab sofort Ausstellungen und Veranstaltungen, bei denen Geflügel - einschließlich Tauben - verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird. Die Verfügung gilt vorerst bis auf Widerruf. Ziel des Verbots ist es, die Einschleppung und Verbreitung des derzeit kursierenden Geflügelpestvirus zu verhindern.

Im Landkreis Bautzen kam es bereits Anfang Dezember in zwei Geflügelhaltungen zu Geflügelpest-Ausbrüchen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer Geflügelausstellung standen. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Geflügelpest-Risiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen bzw. durch Geflügelausstellungen oder Abgabe von infiziertem Lebendgeflügel im Reisegewerbe innerhalb Deutschlands als hoch ein.

 

Mehr Infos: www.dresden.de/gefluegelpest


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