2021 können nun pro Elternteil 20 Tage für die Betreuung von Kindern genutzt werden, bei Alleinerziehenden sind es 40. Bei mehreren Kindern sind es maximal 45 bzw. 90 Tage. Das beschloss der Bundesrat am 18. Januar.
Wie die AOK Plus informiert, können die Kind-Krank-Tage nun auch beantragt werden, wenn z. B. aufgrund von Schul- oder Kitaschließungen die Betreuung des Kindes nicht gewährleistet ist oder die Präsenzpflicht in den Schulen aufgehoben wurde.
Anders als bei einer Erkrankung des Kindes reicht zum Beispiel bei der AOK Plus ein formloser Antrag per Brief oder in der Online-Filiale, aber auch mündlich über die kostenfreie Servicenummer 08001059000.
Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
- Kurze Begründung des Antrages.
- Name des Kindes und Zeitraum der Betreuung.
- Ob eine Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers im Falle eines kranken Kindes vorliegt.
- Ob die Antragstellenden alleinerziehend sind oder nicht.
- Ob eine im Haushalt lebende Person die Betreuung des Kindes hätte übernehmen können.
- Bankverbindung der Antragstellenden.