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Ab 8. Mai: Antragstellung auf Härtefallhilfen für Heizkosten möglich

Sachsen. In Sachsen können Privatpersonen ab dem 8. Mai und bis zum 20. Oktober bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) Härtefallhilfen wegen der gestiegenen Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen.
Bundesweit heizen rund neun Millionen Haushalte überwiegend mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern.

Bundesweit heizen rund neun Millionen Haushalte überwiegend mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern.

Bild: Pixabay

Antragsberechtigt sind Betreiber von Heizungsanlagen in Privathaushalten, die im vergangenen Jahr in besonderer Weise von den Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks betroffen waren.

 

Die Härtefallhilfen richten sich neben Besitzern von Einfamilienhäusern auch an Vermieter und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Letztere müssen erklären, dass sie die Härtefallhilfen an die Mieter weiterleiten. Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt.

 

Mit den Zahlungen sollen Härten beim Erwerb der genannten Energieträger teilweise abgefedert werden. Wer im Jahr 2022 mehr als doppelt so viel für den jeweiligen Energieträger bezahlt hat als den von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreis, kann 80 Prozent der darüber hinausgehenden Mehrkosten erstattet bekommen. Die Mindestsumme für die Entlastung liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro je Haushalt.

 

Infos und Anträge

 

Die SAB hält auf www.sab.sachsen.de neben dem Antragsportal einen Online-Rechner vor. Dort können potenzielle Antragsteller vorab prüfen, ob sie grundsätzlich eine Härtefallhilfe bekommen können. Zudem wird auf der Webseite ein umfangreicher Fragen-und Antworten-Katalog zu finden sein. Informationen zu den Härtefallhilfen gibt es außerdem auch auf www.sachsen.de.


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