

Für den Cottbuser Rechtsanwalt Peter Göpfert gab es am Donnerstag viel Grund zur Freude. „Wir konnten für unsere Mandanten erfolgreich Verfassungsbeschwerde bei Bundesverfassungsgericht gegen die rückwirkende Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen erwirken. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Angelegenheit erneut für eine Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen“, betonte der Anwalt. Somit kommt es zu einer Wende im Rechtsstreit um das Thema der Kanalanschlussbeiträge - zugunsten der Cottbuser Bürger.
Denn dem obersten deutschen Gericht zufolge verstößt die Grundlage der Nacherhebungen, das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg in seiner Fassung vom 1. Februar 2004, gegen das grundgesetzlich verankerte Rückwirkungsverbot.
Die betroffenen Kläger in Karlsruhe können nun darauf hoffen, die gezahlten Beiträge zurück zu erhalten. Ob auch die betroffenen Nichtkläger Geld zurückbekommen, bedarf einer politischen Entscheidung.
Auch beim BBU, dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., begrüßt man das Karlsruher Urteil. Der Verband hatte immer wieder sehr deutlich auf seine erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Regelungen zu den Verjährungsfristen von Nacherhebungen von Altanschließern hingewiesen.
Die Summen, um die es sich (auch bei Cottbuser) Wohungsunternehmen handelt, sind erheblich: Allein von seinen Mitgliedsunternehmen sind dem BBU Beitragsnachzahlungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro bekannt. Das entspricht fast 14 Prozent ihrer 2014 geleisteten Jahresinvestitionen.
Der BBU geht davon aus, dass jetzt alle anhängigen Widerspruchsverfahren gegen Beitragsnachforderungen im Licht der höchstrichterlichen Beschlusses entschieden und die zu Unrecht erhobenen Beiträge zurückerstattet werden.
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