

Denn der Verband mit Sitz in Berlin befürchtet, dass sich ab 2022 viele Städte im Land keine Straßenbahnen mehr leisten können. Auch das Lieblingskind der Cottbuser würde das betreffen. Ab 1.1.2022 gilt im Bund ein neues Gesetz, wonach alle Straßenbahnen barrierefrei sein müssen. Da aber die meisten Bahnen im Land Brandenburg, darunter auch die Flotte von Cottbusverkehr, überaltert ist, wäre eine Modernisierung oder gar eine komplett neue Flotte nicht finanzierbar. Die Folge: Außer in Potsdam müssten ohne Hilfe des Landes die Straßenbahnen aufgegeben werden, da weder Unternehmen noch Kommunen das nötige Geld für die Umsetzung der Gesetzesvorlage haben. Im Moment gibt es sieben Straßenbahnbetriebe im Land: Brandenburg (Havel), Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam, Schöneiche-Rüdersdorf, Strausberg und Woltersdorf. Cottbusverkehr-Chef Ralf Thalmann weilte am Montag auf einer Konferenz aller Brandenburger Verkehrsunternehmen, wo auch dieses Thema besprochen wurde. Seine Sprecherin Christin Held fasst zusammen: „Ohne Neuanschaffungen in unserem Fuhrpark könnten wir mit Blick auf 2022 die Gesetzesvorgaben nicht erfüllen.“ Größtes Manko sei das Abschieben von Verantwortung für den ÖPNV. Während der Bund die Finanzierung schon vor Jahren an die Länder delegierte, sieht sich auch Potsdam nicht in der Lage, dauerhafte Finanzierungen zu gewährleisten. Und auch die Stadt Cottbus und Cottbusverkehr haben nicht die Mittel, geschätzte drei Millionen Euro pro neuer Bahn auszugeben. Deutlich wird auch Frank Böhnke, Landesvorsitzender des Deutschen Bahnkunden-Verbandes e.V.: „Wenn sich an der ablehnenden Haltung der Bundes- und Landesregierung nichts ändert, dann stehen in Brandenburg mittelfristig alle Straßenbahnen mit Ausnahme von Potsdam zur Disposition. Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Menschen, Klimaziele, umweltfreundliche Mobilität, Stadtentwicklung, demografischer Wandel? Sie bleiben Sprechblasen, wenn es keine ausreichende finanzielle Unterstützung gibt.“