

Das Landesumweltamt favorisiert hingegen bislang den Bau der Fischaufstiegsanlage auf der linken Spreeseite. Somit würde es zu einem erheblichen Eingriff in den Denkmalbereich um den Frühlingsgarten am Mühlgraben kommen. Die Flächen befinden sich aktuell im Eigentum der Stadt Cottbus. Die Stadtverwaltung und ihre Partner befürworten die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Demnach sollen Barrieren für den Aufstieg von Fischen in ihre Laichgebiete abgebaut werden, wie das
beispielsweise im Stadtgebiet bereits am Großen Spreewehr geschehen ist. Der Standort für die FAA muss jedoch verträglicher gewählt werden. Aus Sicht der Stadt führt zudem die Wahl des Bemessungsfisches Wels zu einer überdimensionierten Anlage. Untersuchungen zufolge führt die Spree bereits im Bereich Sanzeberg nicht mehr ausreichend Wasser, als das der Wels dort weiter aufsteigen könnte. Dabei sei zu beachten, dass die Spree künftig voraussichtlich deutlich weniger Wasser führen wird, wenn mit dem Braunkohlentagebau auch die Förderung von Sümpfungswasser eingeschränkt bzw. eingestellt wird. Vielmehr soll die Barbe als kleinerer Bemessungsfisch herangezogen werden. Das erlaube einen verträglicheren Eingriff in die Parkanlagen auf der rechten, der Sandower Spreeseite. Die von der Stadt befürwortete Variante führt zu weniger Baumverlusten, dem Erhalt bestehender Wege, besseren Bedingungen für den Wassertourismus sowie letztlich mehr Akzeptanz für die unvermeidbaren Eingriffe in die Natur in der Bevölkerung.
Eine entsprechende Stellungnahme hat die Stadtverwaltung dem Landesamt für Umwelt als federführender Landesbehörde zukommen lassen.