Dany Dawid

Grünes Licht für den Winterdienst

Region. Mit dem Wintereinbruch kommt die Verantwortung für den Winterdienst. In Städten und Gemeinden sind es die Kommunen, die sich um das Räumen von Straßen innerhalb der Ortschaften kümmern. Doch wer übernimmt die Aufgabe auf den Kreisstraßen, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen?

Wichtige Straßen und Kreuzungen müssen zuerst geräumt werden.

Wichtige Straßen und Kreuzungen müssen zuerst geräumt werden.

Bild: Michael Helbig

Ein Blick hinter die Kulissen des Winterdienstes in Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße gibt Aufschluss über die Herausforderungen dieser wichtigen Aufgabe. Die Zuständigkeiten sind klar verteilt Innerorts sind die jeweiligen Kommunen für den Winterdienst verantwortlich. Die Kreisstraßen werden von der Kreisstraßenmeisterei geräumt, während Landes- und Bundesstraßen Aufgabe der Landesstraßenmeisterei und Autobahnen der Autobahn GmbH sind. Frank Kuckert, Sachgebietsleiter der Unteren Straßenbaubehörde, leitet ein Team, das sich speziell um die 205 Kilometer Kreisstraßen im Landkreis Spree-Neiße kümmert. »Winterdienst ist laut Gesetz nur an gefährlichen und unübersichtlichen Stellen vorgeschrieben, auch wenn dies oft missverstanden wird. Wir gehen jedoch weit über diese Pflichten hinaus«, erklärt Kuckert. Mit drei aktiven Fahrzeugen und zwei in Reserve sowie der Unterstützung von zwei Subunternehmern ist das Team gut gerüstet, um den Herausforderungen des Winters zu begegnen. Am Ende komme es aber auch auf jeden Autofahrer an. Hierzu gehören vor allem Winterreifen, eine gegenseitige Rücksichtnahme und eine angepasste Fahrweise.

Mehr als nur Schnee räumen

Frank Kuckert betont, dass der Winterdienst nicht nur das Beseitigen von Schnee und Eis beinhaltet. Die Situationen im Winter erfordern eine vorausschauende Planung. Jedes Jahr wird ein sogenanntes Winterdienstdokument erstellt, das nicht nur an Polizeileitstellen und Notdienste ausgegeben wird, sondern auch als Grundlage für den Einsatzplan dient. Ein spezielles Wetterprogramm ermöglicht es dem Team, drei Tage im Voraus genau zu sehen, wie sich das Wetter entwickeln wird. »Basierend auf diesen Informationen erstellen wir unseren Einsatzplan und rufen die Bereitschaft aus. Sobald das Winterwetter einsetzt, sind unsere Leute aktiv«, erklärt Kuckert.

Schichtbetrieb und Technologie

Der Winterdienst im Landkreis Spree-Neiße arbeitet mit einem Schichtenplan. Zudem kommt die Technologie des Feuchtsalz-Streuverfahrens, bei dem Trockensalz angefeuchtet wird, zum Einsatz. Diese Methode ermöglicht eine effiziente und gezielte Straßenbehandlung.

Winterdienst innerorts

Während der Landkreis für die freien Strecken außerhalb der Ortschaften verantwortlich ist, werden die Straßenreinigung und der Winterdienst innerorts durch kommunale Satzungen geregelt. Kosten spielen ebenfalls eine Rolle. Die ALBA Cottbus GmbH ist als Dienstleister für die Stadt Cottbus für den Winterdienst in Cottbus zuständig. Der Fahrbahnwinterdienst kontrolliert, räumt und streut die Straßen, auf denen entsprechend der Straßenreinigungssatzung der Winterdienst durch die Stadt betrieben wird. Auf der Straße wird Salz, bei bestimmten Straßen auch Sand eingesetzt. Die Geh- undRadwege werden mit einem Kies-Sandgemisch gestreut. Die Stadt Cottbus verzichtet zudem auf den Einsatz von Splitt.

Zu beachten ist auch, dass der Winterdienst nicht überall und gleichzeitig durchgeführt werden kann. Die Reihenfolge richtet sich dabei nach der Straßenklassifizierung in Hauptverkehrs-, Sammel- und Anliegerstraßen. Für alle Straßen und Geh- sowie Radwege, für die die Stadt Cottbus nicht für den Winterdienst zuständig ist, sind entsprechend der Straßenreinigungssatzung die Anlieger verpflichtet. Die Straßenreinigungssatzung ist unter www.cottbus.de abrufbar.


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