

Mit der neuen Parkgebührenordnung reagiert die Stadtverwaltung auf die veränderten Rahmenbedingungen im städtischen Verkehrsmanagement und passt die Parkgebühren, die zuletzt 2010 neu geregelt wurden, an das Niveau vergleichbarer Städte an. Ziel ist es, die Nutzung der Parkflächen effizienter zu steuern, den Verkehrsfluss zu verbessern, den Parksuchverkehr zu reduzieren und damit die Attraktivität des öffentlichen Raums nachhaltig zu sichern. In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an das Parkraummanagement deutlich erhöht. Die steigende Nachfrage nach Parkplätzen, insbesondere in zentralen Lagen wie der Innenstadt sowie bei wichtigen Einrichtungen wie dem Hauptbahnhof und dem Universitäts-Klinikum, erfordert eine zeitgemäße Anpassung der Gebührenstruktur. Durch die Erhöhung der Tarife soll einerseits eine bessere Steuerung der Parkplatznachfrage erreicht werden, andererseits sollen Einnahmen generiert werden, um Investitionen in die Infrastruktur und nachhaltige Mobilitätsangebote zu ermöglichen.
Die Änderungen betreffen beide Tarifzonen im Stadtgebiet:
Tarifzone 1 (Innenstadt):
Die bisherige Gebühr von 1 Euro pro Stunde wird auf 2 Euro pro Stunde angehoben. Diese Zone umfasst die gesamte Innenstadt.
Tarifzone 2 (insbesondere Hauptbahnhof und Klinikum):
Hier steigt die Gebühr von 0,50 Euro auf 1 Euro pro Stunde. Diese Zone umfasst die Flächen außerhalb der Innenstadt, insbesondere den Hauptbahnhof und das Klinikum.
Manuel Helbig, Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus: »Zudem haben wir uns dazu entschlossen, im Stadtzentrum insgesamt 13 neue Kurzzeitparkplätze einzurichten. Die Standorte sind mit dem Altstadtverein und dem Citymanagement abgestimmt worden und befinden sich verteilt im Zentrum. Mit der Einrichtung dieser kostenfreien Kurzzeitparkplätze haben vor allem Kunden des Einzelhandels die Möglichkeit, kurze Erledigungen vornehmen zu können ohne lange nach freien Parkplätzen zu suchen und eine Gebühr entrichten zu müssen.«
Die Kurzzeitparkplätze befinden sich in folgenden Straßen:
- 3 Stellflächen am Schlosskirchplatz
- 2 Stellflächen in der Mühlenstraße
- 3 Stellflächen am Gerichtsplatz
- 5 Stellflächen in der Mauerstraße und können täglich in der Zeit von 8 bis 19 Uhr für die Dauer von 30 Minuten mit Auslage der Parkscheibe kostenlos genutzt werden.